Anlage C 5 LEHRPLAN DER SONDERERZIEHUNGSSCHULE
(SONDERSCHULE FÜR ERZIEHUNGSSCHWIERIGE KINDER)
1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) gilt für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionaler Benachteiligung und/oder besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen. Einer Beschulung nach diesem Lehrplan geht eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik voraus.

Für diese Schülerinnen und Schüler gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), der Lehrplan der Hauptschule Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000, in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 1), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan der Polytechnischen Schule Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997, in der jeweils geltenden Fassung).

2. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrplan für erziehungsschwierige Kinder verfolgt verstärkt erziehungsbetonte und sozial integrierende Ziele und stellt dabei verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen in den Vordergrund.

Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend stellt die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen und die Entwicklung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler das spezifische Erziehungsziel der Sondererziehungsschule dar, um ihnen die aktive Teilhabe am schulischen, gesellschaftlichen und künftigen beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Den Schülerinnen und Schülern soll ein Lernumfeld geboten werden, welches einen Verbleib an der allgemeinen Schule bzw. die Reintegration in diese und den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulart sowie die Entwicklung von Berufsperspektiven ermöglicht.

3. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht nach dem Lehrplan der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Grundsätze.

Den Lebensumständen und besonderen Bedürfnissen erziehungsschwieriger Kinder ist durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen und Beziehungsangebote zu entsprechen.

Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen: Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

Dies beinhaltet die Berücksichtigung nachstehend angeführter schulartspezifischer didaktischer Grundsätze:

3.1 Die Gestaltung von Bindung und Beziehung

3.2 Berücksichtigung individueller Erziehungs- und Lernvoraussetzungen

3.3 Handlungsorientierter Unterricht

Im Vordergrund stehen konkretes Handeln und Erleben in unterschiedlichen Unterrichtsformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz entwickeln.

3.4 Kooperation und Vernetzung

3.5 Spezifische Förderdiagnostik und individueller Förderplan

Die Planung der Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordert eine spezifische Diagnostik. Zur Gewinnung eines mehrdimensionalen Beurteilungsbildes unter Vermeidung vorgefasster Alltagstheorien oder monokausal vereinfachender Erklärungsversuche sind alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Dabei sollen folgende Dimensionen verstärkt Berücksichtigung erfahren:

Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts und die Erstellung des individuellen Förderplans.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose, benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu deren Erstellung und Umsetzung tragen alle mit der Schülerin und dem Schüler befassten Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung bei.

4. UNTERRICHTSPLANUNG

Die spezifischen Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordern eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichts.

Dem Entwicklungsstand und den Lernvoraussetzungen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist durch individualisierende und differenzierende Lernangebote Rechnung zu tragen.

Für die Unterrichtsplanung ergeben sich daraus folgende Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Stresssituationen, Situationen außerhalb der Schule (zB Lehrausgänge, Wandertage, Projektunterricht) oder akute Konfliktsituationen.

Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden. Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.

Die Gestaltung des Klassenraums und das zur Verfügung stehende Raumangebot haben den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, um so die pädagogischen Zielsetzungen zu unterstützen.

5. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien werden ermächtigt, für einzelne Klassen oder Schulen die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden zu reduzieren und allenfalls erforderliche Lehrplanadaptierungen vorzunehmen, wenn es im Hinblick auf regionale Gegebenheiten (Infrastruktur, Erreichbarkeit der Schule), im Hinblick auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder wegen der besonderen sozial-emotionalen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um psychische oder physische, insbesondere zeitliche Überbelastungen zu vermeiden.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die erforderliche sozialpädagogische Förderung in ausreichendem Ausmaß gewährleistet ist.

Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule sind für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen vertiefend drei Wochenstunden vorzusehen, die additiv oder integrativ geführt werden können. Dadurch sollen mittels geeigneter Maßnahmen die Selbstwahrnehmung verbessert, Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz vermittelt und zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen aufgebaut werden.

In entsprechenden Settings sollen Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit, zur Übernahme von Selbstverantwortung, zum Abbau von Angst und Aggressivität und zum Erwerb adäquater Konflikt- und Problemlösungskompetenzen angeboten werden.