Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 6. Juni 2012 |
Teil römisch zwei |
195. Kundmachung: | Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt |
Auf Grund des Paragraph 10, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
1. Die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2002,, wird wie folgt berichtigt:
In Artikel römisch eins, lautet es statt „KAMMERSCHAUPSPIELERIN“ richtig „KAMMERSCHAUSPIELERIN“.
2. Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen festgesetzt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2011,, wird wie folgt berichtigt:
Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „317. Kundmachung:“ richtig „317. Verordnung:“.
3. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Kapitalertragsteuerabzug bei Auslandsdividenden (Auslands-KESt VO 2012), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2012,, wird wie folgt berichtigt:
Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „Teil“ richtig „Teil II“.
4. Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Betriebsrats-Wahlordnung 1974, die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, die Betriebsratsfonds-Verordnung 1974, die Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat, die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2012,, wird wie folgt berichtigt:
a) Artikel eins, (Änderung der Betriebsrats-Wahlordnung 1974) Ziffer 24, (Anlagen 1 bis 14 zur Betriebsrats-Wahlordnung) wird wie folgt berichtigt:
aa) In den Anlagen 1 bis 4 und 8 bis 12 erhalten in der signierten authentischen Fassung die den Unterschriftsteil bezeichnenden Zeilen folgendes Aussehen:
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Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: |
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…………………………………, |
den……………. |
……………………………………….. |
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(Ort) |
(Datum) |
(Unterschrift) |
bb) Anlage 5 erhält in der signierten authentischen Fassung vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „(Unterschriften)“ folgendes Aussehen:
cc) Anlage 13 erhält in der signierten authentischen Fassung in Punkt A (Gruppe der Arbeiter/innen) vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „dieses Wahlvorschlages gewählt.“ folgendes Aussehen:
dd) Anlage 13 der Betriebsrats-Wahlordnung (Artikel eins,) erhält in der signierten authentischen Fassung in Punkt B (Gruppe der Angestellten) vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „(Unterschriften)“ folgendes Aussehen:
ee) In Anlagen 6 und 14 steht in der signierten authentischen Fassung das Istgleichzeichen „=“ jeweils neben der betreffenden Bruchzahl.
b) In Artikel 5, (Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung Ziffer 17, (Anlagen 1 bis 5 zur Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung) stehen in der signierten authentischen Fassung in den Anlagen 1 bis 5 die Bezeichnungen „Muster I“ bis „Muster V“ jeweils linksbündig.
Faymann