Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 30. April 2012 |
Teil römisch zwei |
143. Verordnung: | Migrationsverordnung 2012 |
Gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2 b, Absatz eins und Paragraph 24 a, Absatz eins, Grundbuchsumstellungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1980,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:
Die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs einschließlich der Einbücherung des unter einer Einlagezahl gespeicherten nicht verbücherten öffentlichen Gutes wird für alle Katastralgemeinden und das Eisenbahnbuch für den 7. Mai 2012 angeordnet.
Karl