BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 29. März 2012

Teil römisch zwei

105. Kundmachung:

Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012

105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012

Auf Grund der Paragraphen 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2012,, und des Paragraph 42, des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, Bundesgesetzblatt , römisch eins Nr. 10, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.europa.eu der Kommission zur Verfügung zu stellen.
  2. Ziffer 2
    Sofern das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „ojs@publications.europa.eu“ zu übermitteln.
  3. Ziffer 3
    Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, noch die elektronische Übermittlung gemäß Ziffer 2, möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
    +352 29 29 42 670

Faymann