Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 21. Juni 2012 |
Teil römisch drei |
98. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 |
Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2012,) wurde von Dänemark am 25. April 2012 unterzeichnet.
Faymann