Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 31. Mai 2012 |
Teil römisch drei |
85. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 |
Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2012,) wurde von Portugal am 6. März 2012 unterzeichnet.
Faymann