BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 13. April 2012

Teil römisch drei

70. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1410 Ausschussbericht 1646 Sitzung 140. Bundesrat:, Ausschussbericht 8656 Sitzung 804.)

70.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 1. März bzw. 4. April 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 4. April 2012 in Kraft getreten.

Faymann