Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 13. April 2012 |
Teil römisch drei |
70. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1410 Ausschussbericht 1646 Sitzung 140. Bundesrat:, Ausschussbericht 8656 Sitzung 804.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 1. März bzw. 4. April 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 4. April 2012 in Kraft getreten.
Faymann