BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 30. März 2012

Teil römisch drei

63. Kundmachung:

Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und deren Anlagen sowie Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10

63. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und deren Anlagen sowie Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1978, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2006,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen zum TIR-Abkommen und deren Anlagen sowie die Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10 beschlossen:

[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in französischer Sprache siehe Anlagen]

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