Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 30. März 2012 |
Teil römisch drei |
63. Kundmachung: | Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und deren Anlagen sowie Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10 |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1978, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2006,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen zum TIR-Abkommen und deren Anlagen sowie die Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10 beschlossen:
[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Artikel 60,, Einfügung eines neuen Artikel 42 t, e, r und einer Anlage 10 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 8 Artikel 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in französischer Sprache siehe Anlagen]
Faymann