BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 29. Februar 2012

Teil römisch drei

52. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1201 Ausschussbericht 1329 Sitzung 114. Bundesrat:, Ausschussbericht 8562 Sitzung 799.)

52.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommen samt Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen samt Protokoll in arabischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen samt Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2011 bzw. 6. Februar 2012 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 7. März 2012 in Kraft.

Faymann