BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 2. Februar 2012 |
Teil IIITeil römisch drei |
32. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen |
| (NR: GP XXIV RV 1071 AB 1117 S. 100. BR: AB 8480 S. 795.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1071 Ausschussbericht 1117 Sitzung 100. Bundesrat:, Ausschussbericht 8480 Sitzung 795.) |
32.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Dezember 2011 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. III Abs. 2 am 1. März 2012 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Dezember 2011 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch drei, Absatz 2, am 1. März 2012 in Kraft.
Faymann