Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2012 |
Teil römisch drei |
192. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1770 Ausschussbericht 1884 Sitzung 167. Bundesrat:, Ausschussbericht 8786 Sitzung 812.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 39, Absatz eins, des Abkommens wurden am 3. September bzw. 19. Dezember 2012 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Faymann