BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 28. Dezember 2012

Teil römisch drei

191. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit

191. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit1

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7, mit 1. Dezember 2012 in Kraft.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 174/2012.