Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2012 |
Teil römisch drei |
191. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit |
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in moldauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7, mit 1. Dezember 2012 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 174/2012.