BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 7. Dezember 2012

Teil römisch drei

172. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1739 Ausschussbericht 1781 Sitzung 157. Bundesrat:, Ausschussbericht 8736 Sitzung 809.)

172.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, des Protokolls wurden am 17. August bzw. 26. November 2012 abgegeben; das Protokoll ist somit gemäß derselben Bestimmung am 26. November 2012 in Kraft getreten.

Faymann