BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 12. November 2012

Teil III

157. Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan

(NR: GP römisch XXIV RV 1333 AB 1403 S. 118. BR: AB 8574 S. 800.)

157.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. November 2011 bzw. 22. Oktober 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 21. Dezember 2012 in Kraft.

Faymann