Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 12. November 2012 |
Teil III |
157. Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan | |
(NR: GP römisch XXIV RV 1333 AB 1403 S. 118. BR: AB 8574 S. 800.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. November 2011 bzw. 22. Oktober 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 21. Dezember 2012 in Kraft.
Faymann