Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 3. Oktober 2012 |
Teil römisch drei |
139. Kundmachung: | Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und dessen Anlage 6 |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1978,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2012,) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen zum TIR-Abkommen und dessen Anlage 6 beschlossen:
[Änderungen zu Artikel eins, 8, 10, 11 und Anlage 6 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungen zu Artikel eins, 8, 10, 11 und Anlage 6 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen zu Artikel eins, 8, 10, 11 und Anlage 6 in französischer Sprache siehe Anlagen]
Faymann