BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 13. September 2012 |
Teil III
Teil römisch drei
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136. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001136. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten römisch zehn und römisch elf sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 |
| (NR: GP XXIV RV 1567 AB 1758 S. 153. BR: AB 8716 S. 808.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1567 Ausschussbericht 1758 Sitzung 153. Bundesrat:, Ausschussbericht 8716 Sitzung 808.) |
136.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1.Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
2.Ziffer 2 Die Anlagen dieses Staatsvertrages werden gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und im Vermessungsamt Gänserndorf aufliegen.Die Anlagen dieses Staatsvertrages werden gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und im Vermessungsamt Gänserndorf aufliegen.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten römisch zehn und römisch elf sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001
[Vertrag in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertrag in tschechischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 2012 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2012 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 2012 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Dezember 2012 in Kraft.
Faymann