BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 6. September 2012

Teil römisch drei

134. Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1743 Ausschussbericht 1816 Sitzung 167. Bundesrat:, Ausschussbericht 8765 Sitzung 812.)

134.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. August 2012 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch fünfzehn, Absatz eins, nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch Saudi-Arabien am 22. Juni 2012 bzw. durch Spanien am 22. August 2012 mit 21. Oktober 2012 in Kraft.

Faymann