Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 16. August 2012 |
Teil römisch drei |
112. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 |
Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2012,) wurde von der Schweiz am 29. Juni 2012 unterzeichnet.
Faymann