Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 29. Juli 2011 |
Teil römisch eins |
63. Bundesgesetz: | Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge sowie Aufhebung des Bundesgesetzes zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 IA 1389/A Ausschussbericht 1281 Sitzung 113. Bundesrat:, Ausschussbericht 8551 Sitzung 799.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das gemäß Paragraph eins, zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß Paragraph eins,, des Verbraucherschutzes, für in Paragraph eins, des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2008,, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.
Das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, wird rückwirkend mit Ablauf des 30. Dezember 2010 aufgehoben.
Fischer
Faymann