BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 29. Juli 2011

Teil römisch eins

63. Bundesgesetz:

Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge sowie Aufhebung des Bundesgesetzes zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 IA 1389/A Ausschussbericht 1281 Sitzung 113. Bundesrat:, Ausschussbericht 8551 Sitzung 799.)

63. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

Vertrag zugunsten Dritter

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Bundesministerin für Finanzen wird ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1992,, und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1995,, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Absatz 2, Ziffer eins, definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.
  2. Absatz 2,Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag
    1. Ziffer eins
                    leistet die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG für die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtungen ein Entgelt von 24 Millionen Euro an den Bund,
    2. Ziffer 2
                    übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG unentgeltlich bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche sowie
    3. Ziffer 3
                    übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 jährlich bis zu einem Betrag in Höhe der in den Jahren 2009 und 2010 jährlich durchschnittlich angefallenen Rückzahlungen.

Verwendungszweck

Paragraph 2,

Das gemäß Paragraph eins, zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß Paragraph eins,, des Verbraucherschutzes, für in Paragraph eins, des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2008,, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.

Artikel 2

Aufhebung

Das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, wird rückwirkend mit Ablauf des 30. Dezember 2010 aufgehoben.

Fischer

Faymann