Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 26. Juli 2011 |
Teil römisch eins |
47. Bundesgesetz: | Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1219 Ausschussbericht 1328 Sitzung 114. Bundesrat:, Ausschussbericht 8565 Sitzung 799.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2011 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann