BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 19. Juli 2011

Teil römisch eins

44. Bundesgesetz:

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1214 Ausschussbericht 1310 Sitzung 114.)

44. Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

Verkauf im Ausland:

Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².

Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann