Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 19. Juli 2011 |
Teil römisch eins |
44. Bundesgesetz: | Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1214 Ausschussbericht 1310 Sitzung 114.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.
Verkauf im Ausland:
Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².
Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann