Kriterien |
Punkte |
Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten |
maximal anrechenbare Punkte: 40 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer |
20 |
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30 |
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40 |
Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: |
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50 000 bis 60 000 Euro 60 000 bis 70 000 Euro über 70 000 Euro |
20 25 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) |
20 |
Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) |
20 |
Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) |
maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Jahr) sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich |
2 10 |
Sprachkenntnisse |
maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau oder zur vertieften elementaren Sprachverwendung |
5 10 |
Alter |
maximal anrechenbare Punkte: 20 |
bis 35 Jahre bis 40 Jahre bis 45 Jahre |
20 15 10 |
Studium in Österreich |
maximal anrechenbare Punkte: 10 |
zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte |
5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium |
10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte |
100 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl |
70 |