BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 12. Dezember 2011

Teil römisch eins

116. Kundmachung:

Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Wien, Burgenland und Salzburg

116. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Wien, Burgenland und Salzburg

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2011,, ist gemäß ihrem Abschnitt römisch zwei Absatz 3, mit 1. November 2011 gegenüber den Ländern Wien und Burgenland und mit 1. Dezember 2011 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden.

Faymann