BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. Februar 2011

Teil römisch zwei

53. Kundmachung:

Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum

53. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 2009,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Bures