BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 16. Februar 2011

Teil römisch zwei

46. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz

46. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz geändert wird

Auf Grund des Artikel 66, Absatz eins, B-VG, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2010,, in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten, Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1995,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2005,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph eins, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Dem Leiter des Bundesasylamtes wird das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die in Absatz 2, genannten Planstellen übertragen.“

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 2, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Den Sicherheitsdirektoren, den Landespolizeikommandanten, in Wien dem Polizeipräsidenten, sowie dem Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen wird das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die in Absatz 2, genannten Planstellen übertragen.“

Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 3 angefügt:

  1. Absatz 3,Die Paragraphen eins, Absatz eins und 2 Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2011, treten mit 1. März 2011 in Kraft.“

Fekter