Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 10. Februar 2011 |
Teil römisch zwei |
44. Kundmachung: | Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war |
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 29. November 2010, römisch fünf 87/10-9, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 13. Jänner 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“
Fekter