BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 10. Februar 2011

Teil römisch zwei

44. Kundmachung:

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

44. Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 29. November 2010, römisch fünf 87/10-9, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 13. Jänner 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Fekter