BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 4. November 2011

Teil römisch zwei

352. Kundmachung:

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

352. Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, römisch fünf 75/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Mikl-Leitner