Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 4. November 2011 |
Teil römisch zwei |
352. Kundmachung: | Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war |
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, römisch fünf 75/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“
Mikl-Leitner