Anlage A.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine schriftliche Klausurarbeit in
    1. Litera a
      Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
    2. Litera b
      Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart im Ausmaß von je zwei Stunden.
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
    2. Litera b
      Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart.

Anlage A.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen hat zu umfassen:

  1. Ziffer eins
    Je eine schriftliche Klausurarbeit aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.

Anlage A.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Allgemeine Trainingslehre,
    2. Litera b
      Spezielle Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Spezielle Trainingslehre.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Trainingslehre,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Reittheorie,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Dressur),
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Springen oder Vielseitigkeit).

Anlage A.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Trainingslehre,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Voltigiertheorie,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Trainingslehre,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Beschirrungs- und Wagenkunde,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde,
    5. Litera e
      Fahrtheorie.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Trainingslehre,
    2. Litera b
      Orientierungs- und Kartenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Bergrettungstechnik,
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skiführerinnen sowie Skilehrern und Skiführern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      Lebende Fremdsprache,

sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird

  1. Litera c
    Orientierungs- und Kartenkunde,
  2. Litera d
    Schnee- und Lawinenkunde.
  1. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Skilauf im Gelände,
    3. Litera c
      Schulefahren,
    4. Litera d
      Überprüfung der Renntechnik durch Tore mit und ohne Zeitnehmung,

sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird

  1. Litera e
    Tourenführung,
  2. Litera f
    Bergrettungstechnik.

Anlage A.9
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardführerinnen und Snowboardlehrern und Snowboardführern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardlehrern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      lebende Fremdsprache (jene Fremdsprache, in der die höhere Stundenzahl besucht worden ist),

sofern auch die Zusatzprüfung zur Snowboardführerin und zum Snowboardführer abgelegt wird

  1. Litera c
    Orientierungs- und Kartenkunde,
  2. Litera d
    Schnee- und Lawinenkunde.
  1. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Snowboarden im Gelände,
    3. Litera c
      Snowboardtechnik (Schulefahren),
    4. Litera d
      Rennlauftechnik Snowboarden,

sofern auch die Zusatzprüfung für Snowboardführerinnen und Snowboardführer abgelegt wird

  1. Litera e
    Tourenführung,
  2. Litera f
    Bergrettungstechnik.

Anlage B.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern setzt sich zusammen aus:

  1. Ziffer eins
    einer eigenständig verfassten Abschlussarbeit, die aus dem Gebiet der Sportbiologie, Sportpsychologie, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportpädagogik oder einem fächerübergreifendem Themengebiet das die Trainertätigkeit betrifft stammt und zwischen Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Ausbildungsleitung festgelegt wird,
  2. Ziffer 2
    Präsentation und Diskussion dieser Abschlussarbeit vor einer Prüfungskommission, die sich aus einer Vertretung der Bundessportakademie sowie einer Sportfachverbandsvertretung zusammensetzt.

Anlage B.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      Spezielle Trainingslehre,
    3. Litera c
      Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportpsychologie,
    2. Litera b
      Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Allgemeine Trainingslehre,
    4. Litera d
      Spezielle Trainingslehre,
    5. Litera e
      Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Ski/Alpin

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainerinnen und Skitrainern/Alpin umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Spezielle Trainingslehre,
    2. Litera b
      Spezielle Bewegungslehre.
  2. Ziffer 2
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Grundtechnik des alpinen Skilaufs,
    2. Litera b
      Technik des Rennlaufs,
    3. Litera c
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Trainingslehre,
    3. Litera c
      Reittheorie,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre,
    2. Litera b
      Trainingslehre,
    3. Litera c
      Sportpsychologie.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre,
    2. Litera b
      Trainingslehre,
    3. Litera c
      Sportpsychologie.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  2. Ziffer 2
    Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Snowboardtechnik (Schule und Gelände),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      Trainingslehre,
    3. Litera c
      Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      Trainingslehre,
    3. Litera c
      Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.2

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie und Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Orientierungs- und Kartenkunde,
    4. Litera d
      Schnee- und Lawinenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praxis Skitouren,
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Orientierungs- und Kartenkunde,
    2. Litera b
      Schnee- und Lawinenkunde.
  2. Ziffer 2
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praxis Skihochtouren,
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie und Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Orientierung,
    4. Litera d
      Schnee- und Lawinenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praxis Snowboardtouren,
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    4. Litera d
      Schnee- und Lawinenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Skilauf im organisierten Skiraum,
    2. Litera b
      Grundtechniken des alpinen Skilaufs,
    3. Litera c
      Riesentorlauf,
    4. Litera d
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).

Anlage C.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Renntechnik,
    2. Litera b
      Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,
    3. Litera c
      Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),
    4. Litera d
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie und Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Orientierungs- und Kartenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie und Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Orientierungs- und Kartenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung
    1. Litera a
      Praxis Klettern-Alpin,
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.9
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie und Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Orientierungs- und Kartenkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Praxis Wandern.

Anlage C.10
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Orientierungs- und Kartenkunde,
    2. Litera b
      Schnee- und Lawinenkunde.
  2. Ziffer 2
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Praxis Wandern,
    3. Litera c
      Rettungstechnik.

Anlage C.11
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.12
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen

Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.13
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Reittheorie,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Dressur),
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Springen).

Anlage C.14
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Voltigiertheorie,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.15
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Trainings- und Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Beschirrungs- und Wagenkunde,
    4. Litera d
      Exterieurlehre und Veterinärkunde.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.16
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Allgemeine Trainingslehre,
    4. Litera d
      Spezielle Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.17
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Spezielle Bewegungslehre,
    3. Litera c
      Allgemeine Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.18
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Praktische Übungen,
    2. Litera b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.19
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:

  1. Ziffer eins
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    2. Litera b
      Trainingslehre.
  2. Ziffer 2
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Klettern an künstlicher Wand - Eigenkönnen,
    2. Litera b
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.20
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Sportbiologie,
    2. Litera b
      Bewegungslehre und Biomechanik,
    3. Litera c
      Trainingslehre.
  3. Ziffer 3
    Je eine praktische Prüfung in
    1. Litera a
      Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
    2. Litera b
      Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).

Anlage C.21
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Allgemeine Trainingslehre,
    2. Litera b
      Spezielle Trainingslehre,
    3. Litera c
      Bewegungslehre,
    4. Litera d
      Pädagogik, Didaktik und Methodik.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage D

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:

  1. Ziffer eins
    Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
  2. Ziffer 2
    Je eine mündliche Prüfung in
    1. Litera a
      Erste Hilfe,
    2. Litera b
      Pädagogik, Didaktik und Methodik,
    3. Litera c
      Bädertechnik und Bäderbau,
    4. Litera d
      Hygiene und Wasseraufbereitung.
  3. Ziffer 3
    Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).