Anlage A.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern umfasst:
Je eine schriftliche Klausurarbeit in
Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart im Ausmaß von je zwei Stunden.
Je eine mündliche Prüfung in
Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart.
Anlage A.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen hat zu umfassen:
Je eine schriftliche Klausurarbeit aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.
Je eine mündliche Prüfung aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.
Anlage A.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Bewegungslehre,
Spezielle Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage A.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Dressur),
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Springen oder Vielseitigkeit).
Anlage A.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage A.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Beschirrungs- und Wagenkunde,
Exterieurlehre und Veterinärkunde,
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage A.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage A.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skiführerinnen sowie Skilehrern und Skiführern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
sofernsofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Überprüfung der Renntechnik durch Tore mit und ohne Zeitnehmung,
sofernsofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird
Anlage A.9
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardführerinnen und Snowboardlehrern und Snowboardführern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardlehrern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
lebende Fremdsprache (jene Fremdsprache, in der die höhere Stundenzahl besucht worden ist),
sofernsofern auch die Zusatzprüfung zur Snowboardführerin und zum Snowboardführer abgelegt wird
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Snowboardtechnik (Schulefahren),
Rennlauftechnik Snowboarden,
sofernsofern auch die Zusatzprüfung für Snowboardführerinnen und Snowboardführer abgelegt wird
Anlage B.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern setzt sich zusammen aus:
einer eigenständig verfassten Abschlussarbeit, die aus dem Gebiet der Sportbiologie, Sportpsychologie, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportpädagogik oder einem fächerübergreifendem Themengebiet das die Trainertätigkeit betrifft stammt und zwischen Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Ausbildungsleitung festgelegt wird,
Präsentation und Diskussion dieser Abschlussarbeit vor einer Prüfungskommission, die sich aus einer Vertretung der Bundessportakademie sowie einer Sportfachverbandsvertretung zusammensetzt.
Anlage B.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
Spezielle Trainingslehre,
Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Eine praktische Prüfung in Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Trainingslehre,
Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Ski/Alpin
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainerinnen und Skitrainern/Alpin umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Spezielle Trainingslehre,
Spezielle Bewegungslehre.
Je eine praktische Prüfung in
Grundtechnik des alpinen Skilaufs,
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage B.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.1
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Snowboardtechnik (Schule und Gelände),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.2
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.3
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.4
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.5
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Skilauf im organisierten Skiraum,
Grundtechniken des alpinen Skilaufs,
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).
Anlage C.6
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Eine praktische Prüfung in
Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.7
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.8
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.9
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Sportbiologie und Erste Hilfe,
Trainings- und Bewegungslehre,
Orientierungs- und Kartenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.10
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Orientierungs- und Kartenkunde,
Schnee- und Lawinenkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Anlage C.11
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.12
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen
Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.13
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Trainings- und Bewegungslehre,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Dressur),
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Springen).
Anlage C.14
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Trainings- und Bewegungslehre,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.15
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Trainings- und Bewegungslehre,
Beschirrungs- und Wagenkunde,
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.16
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.17
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Spezielle Bewegungslehre,
Allgemeine Trainingslehre.
Eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.18
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.19
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Klettern an künstlicher Wand - Eigenkönnen,
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage C.20
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik,
Je eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).
Anlage C.21
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Allgemeine Trainingslehre,
Spezielle Trainingslehre,
Pädagogik, Didaktik und Methodik.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Anlage D
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:
Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
Je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bädertechnik und Bäderbau,
Hygiene und Wasseraufbereitung.
Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).