Anlage 1 IM ALLGEMEINEN GELTUNGSBEREICH Landwirtschaft (ICS 65) und/oder Lebensmitteltechnologie (ICS 67)
ICS
Titel der ICS-Klassifikation
1
67.040
Lebensmittel und Nahrungsmittel im Allgemeinen
- Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage - Richtlinie zur Definition der „gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung – veröffentlicht mit Erlass GZ: BMGFJ- 75210/0014-IV/B/7/2007 vom 6.12.2007 (in der geltenden Fassung) - Österreichisches Lebensmittelbuch römisch vier. Auflage - Richtlinie zur Definition der „gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung – veröffentlicht mit Erlass GZ: BMGFJ- 75210/0014-IV/B/7/2007 vom 6.12.2007 (in der geltenden Fassung)
2 IM GEREGELTEN GELTUNGSBEREICH
Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2091/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007, S. 1, sowie deren Durchführungsvorschriften und der gemäß dieser Bestimmungen anerkannten oder damit im Zusammenhang stehenden Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches, IV. Auflage, Codexkapitel A8, jeweils in der geltenden Fassung.Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834 aus 2007, über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2091/91, Amtsblatt Nummer L 189 vom 20.07.2007, Seite 1, sowie deren Durchführungsvorschriften und der gemäß dieser Bestimmungen anerkannten oder damit im Zusammenhang stehenden Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches, römisch vier. Auflage, Codexkapitel A8, jeweils in der geltenden Fassung.
1 ICS: Internationale Normenklassifizierung 6. Edition (2005)