Anlage 7.8 AUFBAULEHRGANG FÜR MODE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

A. Pflichtgegenstände

       

pflich-

   

Jahrgang

Summe

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

 

gruppe

A.1.

Stammbereich

         

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Sprache und Kommunikation

         
 

2.1.

Deutsch

2

2

2

6

(römisch eins)

 

2.2.

Englisch              

2

2

2

6

(römisch eins)

 

2.3.

Zweite lebende Fremdsprache2

2

2

2

6

(römisch eins)

3.

Human- und Naturwissenschaften

         
 

3.1.

Geschichte, Kultur und politische Bildung

2

1

0

3

römisch drei

 

3.2.

Naturwissenschaften

2

1

1

4

römisch drei

 

3.3.

Mathematik und angewandte Mathematik

4

3

3

10

(römisch eins)

4.

Wirtschaft

         
 

4.1.

Wirtschaftsgeographie

1

0

0

1

römisch drei

 

4.2.

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3

1

2

2

5

römisch eins

 

4.3.

Rechnungswesen

2

1

2

5

römisch eins

 

4.4.

Betriebswirtschaftliche Übungen3

0

2

0

2

römisch eins

5.

Produktentwicklung und Produktion

         
 

5.1.

Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung

1

1

1

3

römisch drei

 

5.2.

Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement

1

2

0

3

römisch zwei

 

5.3.

Textiltechnologie und Textilchemie

0

1

1

2

römisch drei

 

5.4.

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3

2

1

2

5

römisch zwei

 

5.6.

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3

4

4

4

12

römisch vier

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

30

29

25

84

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.)

3

8

7

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

33

37

32

102

 

   

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

         

pflich-

     

Summe

tungs-

   

1

2

3

 

gruppe

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich 3

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

         

1.

Ausbildungsschwerpunkte 4

         
 

Angewandte Betriebsführung

         
   

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

   

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Mode und Produktionstechniken

         
   

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

   

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Modemarketing und Visual Merchandising

         
   

Angewandtes Projektmanagement3

2

3

3

8

römisch zwei

   

Projektwerkstätte

0

4

4

8

römisch vier

 

Modedesign und Grafik

         
   

Modegrafik3

2

3

3

8

römisch zwei

   

Experimentelles Design

0

4

4

8

römisch vier

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

2

7

7

16

 

2.

Schulautonome Pflichtgegenstände

         
 

Seminare 5

1

1

0

2

 
 

Fremdsprachenseminar

römisch eins

 

IT-Seminar

römisch eins

 

Allgemein bildendes Seminar

römisch drei

 

Naturwissenschaftliches Seminar

römisch drei

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

römisch drei

 

Fachtheoretisches Seminar

römisch drei

 

Praxisseminar

römisch vier

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

römisch vier a

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

3

8

7

18

 

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang.

D. Förderunterricht

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes. der Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode zu führen.

Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.

Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.

Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft sowie Produktentwicklung und Produktion.

Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kompetenzen im sprachlichen Bereich, im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken erwerben.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen

handeln können.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
  2. Ziffer 2
    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  3. Ziffer 3
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  4. Ziffer 4
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
  5. Ziffer 5
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  6. Ziffer 6
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 102 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Das/Die Seminar/e (eines oder mehrere) dient/dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Wird/Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und des Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.

Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte, Kultur und politische Bildung, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.

Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.

Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.

Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Strukturen der Gegenwartssprache.

Mündlich und schriftliche Kommunikation:

Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Charakterisierung und Beschreibung. Exzerpt. Protokoll. Grundlagen des Argumentierens. Lesen und Vortragen. Referat. Rede. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Grundlagen und Verwendung der Medien. Kritische Betrachtung der Medien.

römisch zwei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Argumentieren und Appellieren. Dokumentation. Interview. Moderation. Vortrag. Präsentation. Diskussion. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Medien als Informationsquellen. Gestalten von und mit Medien.

römisch drei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen unter Einbeziehung der Medien. Analyse. Interpretation. Kritik. Argumentieren und Appellieren. Diskussion. Kommentieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Medien als Informationsquellen. Kritische Betrachtung der Medien.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. Englisch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld.

Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten;

römisch zwei. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3. Zweite lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN 3.1. Geschichte, Kultur und politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.

Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.

Absolutismus und Aufklärung:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.

Wichtige Strömungen und Entwicklungen im 19. Jahrhundert:

Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert.

römisch zwei. Jahrgang:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Österreich und Europa:

Österreich als Mitgliedsland. EU-Organe und Kompetenzen.

Aktuelle politische Entwicklungen und Tendenzen in Österreich und weltweit.

3.2. Naturwissenschaften Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine und anorganische Chemie:

Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Elemente (zB Luft. Wasser).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Fette. Seifen. Waschmittel.

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.

Optik:

Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.

Akustik. (Lärm und Lärmschutz).

römisch drei. Jahrgang:

Radioaktivität und Strahlenschutz:

Atomkraft und Kernenergie.

Erste Hilfe.

Mikrobiologie:

Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.

Genetik:

Mendelsche Regeln. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation (Karzinom: Erkennung und Behandlung). Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer. Eugenik.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

3.3. Mathematik und angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zahlen und Maße, Mengen.

Rechengesetze für Grundrechenarten in N, Z, Q und R.

Prozentrechnung.

Rechnen mit Termen.

Lineare Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme.

Proportionen (Schlussrechnung).

Lineare Funktionen.

Lineare Optimierung.

Rechengesetze für Potenzen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten.

Potenz- und Wurzelfunktionen, Lösen von quadratischen Gleichungen und von einfachen Potenz- und Wurzelgleichungen.

Elementare Geometrie (Lehrsätze für ebene Figuren, Berechnung von Flächen und Volumen).

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Exponential- und Logarithmusfunktionen, Lösen von einfachen Exponential- und Logarithmusgleichungen.

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

Winkelfunktionen und Dreiecksberechnung.

Einführung in Vektoren und Matrizen. Anwendung von Matrizen in der Wirtschaft.

Einführung in Folgen und Reihen. Anwendung (Finanzmathematik, Zinseszins und Renten).

Einführung in die Differentialrechnung an einfachen Funktionen.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch drei. Jahrgang:

Anwendungen der Differenzialrechnung.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Statistik:

Statistische Auswertungen.

Trendberechnung in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Einführung in die Integralrechnung. Flächen- und Volumenberechnungen.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten.

4. WIRTSCHAFT 4.1. Wirtschaftsgeographie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Orientierung im Raum.

Humangeografie:

Urbanisierung im globalen Vergleich.

Ressourcen:

Nutzungspotentiale und -konflikte.

Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.

4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.

Außenhandel:

Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.

Mitarbeiterführung:

Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.

Unternehmensführung:

Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).

Aktuelle Medienberichte.

römisch zwei. Jahrgang:

Marketing:

Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.

Strategisches Modemarketing:

Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.

Operatives Modemarketing:

Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).

Kaufentscheidungsprozess:

Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässe, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).

Vertriebscontrolling:

Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse.

Verkaufsmanagement.

Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.

Kundenmanagement:

Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme.Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.

Aktuelle Medienberichte.

römisch drei. Jahrgang:

Arten von Betrieben:

Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.

Gewerbe:

Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.

Finanzierung und Investition:

Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.

Aktuelle Medienberichte.

4.3. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung:

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.

Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen. Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.

römisch zwei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Kostenrechnung mit entsprechender Software.

Jahresabschluss:

Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

römisch drei. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Bilanz:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.

Steuern und Abgaben:

Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.4. Betriebswirtschaftliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.

5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte.

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer. Kostümkunde.

Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.

römisch drei. Jahrgang:

Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.

5.2. Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung).

Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

römisch zwei. Jahrgang:

Qualitätsmanagement:

Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM–Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. im Bereich Produktentwicklung und Produktion).

5.3. Textiltechnologie und Textilchemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Natur- und Chemiefasern. Pflege und Funktionalität.

Spezialfasern. High-Tech-Fasern.

Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.

Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Stoff- und Materialanalysen.

römisch drei. Jahrgang:

Aktuelle Textilentwicklungen.

Textilveredelung:

Farbgebung. Nassappreturen. Trockenappreturen.

Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik.

Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen/Arbeiter.

Chemiefasern aus anorganischen Stoffen. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere).

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell).

Proteine:

Eiweißfasern (Wolle, Seide).

Farbstoffe.

Oberflächentechniken.

5.4. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.

CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB. Ärmelanlagen.

CAD:

Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.

römisch drei. Jahrgang:

Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Selbstständige Problemlösungen.

Unterstützung mit CAD.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

5.6. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwürfe für Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechnik.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

römisch drei. Jahrgang:

Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

A. 2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Angewandte Betriebsführung Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Bearbeitung eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektmanagement:

Projektdokumentation.

Projekthandbuch.

Projektwerkstätte:

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.

Projektwerkstätte:

Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.

Praxisbezogene Projekte.

Mode und Produktionstechniken Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.

Projektwerkstätte:

Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).

Projektwerkstätte:

Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.

Projektwerkstätte:

Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.

Praxisbezogene Projekte.

Modemarketing und Visual Merchandising Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.

Fallstudien.

Visual Merchandising – Grundbegriffe.

Wirtschaftssprache:

Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:

Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.

Visual Merchandising:

Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.

Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekt:

Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.

Projektwerkstätte:

Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

römisch drei. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement:

Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekte zu Themen des römisch eins., römisch zwei. oder römisch drei. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.

Projektwerkstätte:

Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

Modedesign und Grafik Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell.

Modegrafik:

Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.

Bildbearbeitung:

Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).

römisch zwei. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.

Modegrafik:

Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.

Fotografie:

Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.

Praxisbezogene Projekte.

römisch drei. Jahrgang:

Experimentelles Design:

Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.

Modegrafik:

Projektorientierte Entwürfe. CAD.

Praxisbezogene Projekte.

2) Schulautonome Pflichtgegenstände SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das fakultative Praktikum kann vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 16 Wochenstunden zu führen.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.

7 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.