Anlage 3.7 KOLLEG FÜR MODE Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

         

pflich-

   

Semester

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

A.1.

Stammbereich

           

1.

Religion

1

1

1

1

4

(römisch drei)

2.

Wirtschaft und Kommunikation

           
 

2.1.

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

3

3

2

2

10

römisch eins

 

2.2.

Rechnungswesen2

3

3

2

2

10

römisch eins

 

2.3.

Informations- und Officemanagement sowie Bildbearbeitung2

2

2

0

0

4

römisch drei

 

2.4.

Betriebswirtschaftliche Übungen

0

0

2

0

2

römisch eins

3.

Produktentwicklung und Produktion

           
 

3.1.

Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung

2

2

0

0

4

römisch drei

 

3.2.

Textiltechnologie und Textilchemie

2

1

1

2

6

römisch drei

 

3.3.

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

2

0

0

2

römisch eins

 

3.4.

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement

2

1

1

1

5

römisch zwei

 

3.5.

Entwurf- und Modezeichnen2

2

2

2

2

8

römisch drei

 

3.6.

Schnittkonstruktion und Modegestaltung2

4

3

2

2

11

römisch zwei

 

3.7.

Fertigungsverfahren, Verarbeitungs-technik und Experimentelles Design

15

15

10

8

48

römisch vier

Wochenstundenzahl Stammbereich

36

35

23

20

114

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

1

3

15

18

37

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

38

38

38

151

 

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

             

pflich-

   

Semester

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich 3

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

           

1.

Ausbildungsschwerpunkte 4

           
 

Modemanagement und Design

           
   

Modemanagement

0

2

5

8

15

römisch zwei

   

Kreativwerkstätte und Planungsatelier

0

0

10

10

20

römisch vier

 

Modedesign und Grafik

           
   

Modegrafik

0

2

5

8

15

römisch zwei

   

Experimentelles Design

0

0

10

10

20

römisch vier

 

Modemarketing und Visual Merchandising

           
   

Angewandtes Projektmanagement

0

2

5

8

15

römisch zwei

   

Projektwerkstätte

0

0

10

10

20

römisch vier

 

Mode, Design, Textil

           
   

Kollektionsentwicklung

0

2

5

8

15

römisch zwei

   

Kollektionserstellung

0

0

10

10

20

römisch vier

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

0

2

15

18

35

 

2.

Seminare: 5

1

1

0

0

2

 
 

Künstlerisch-kreatives Seminar

         

römisch vier a

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

         

römisch drei

 

Fachtheoretisches Seminar

         

römisch drei

 

Praxisseminar

         

römisch vier

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

1

3

15

17

36

 

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in das 4. Semester.

E. Förderunterricht

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Der Ausbildungsgang umfasst die Bereiche Wirtschaft und Kommunikation, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.

Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.

Ziel des Bildungsganges ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Mode betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können. Sie sollen die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwölf Semesterwochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Semesterwochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen., Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwei Semesterwochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 34 Semesterwochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 151 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Das Seminar/Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Wird/Werden an der Schule (in den einzelnen Semestern) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat dessen/deren Auswahl sowie die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und des Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.

Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes, als Unterrichtsprinzip zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.

Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.

Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.

Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. WIRTSCHAFT UND KOMMUNIKATION 2.1. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen der Wirtschaft:

Markt. Angebot und Nachfrage.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.

Gewerbe:

Gewerbeordnung. Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.

2. Semester:

Marketing:

Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.

Strategisches Modemarketing:

Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.

Operatives Modemarketing:

Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).

Kaufentscheidungsprozess:

Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässe, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).

Kundenmanagement:

Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme. Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center - Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.

Vertriebscontrolling:

Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse. Kennzahlen. Balanced Scorecard. Benchmarking.

Einsatz einer branchenbezogenen integrierten Software zur Auftragsbearbeitung.

Projekt(e) zu Themen des 2. Semesters.

3. Semester:

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag

Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeiterführung, Mitarbeitermotivation. Führungsstile.

Schriftverkehr.

Außenhandel:

Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.

Verkaufsmanagement. Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.

Aktuelle Medienberichte.

Projekt(e) zu Themen des 2. und 3. Semesters.

4. Semester:

Arten von Betrieben:

Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Produktionsbetriebe. Kreditinstitute. Wertpapiere und Börse.

Finanzierung und Investition:

Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.

Unternehmensführung:

Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).

Gender Mainstreaming im Betrieb.

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.

Aktuelle Medienberichte.

Projekt(e) zu Themen des 3. und 4. Semesters.

2.2. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz. Aufbau der Bilanz. Kontenlehre. Bilanz und Erfolgsrechnung.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen.

Belegverarbeitung, Monats- und Jahresabschluss mit Einsatz entsprechender Standardsoftware mit Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung.

Ziffer 2 2. Semester:

Doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen. Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten.

Bilanz:

Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

3. Semester:

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten).

Steuern und Abgaben:

Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung.

Kostenrechnung:

Kostenrechnungssysteme, deren Aufgaben und Anwendungen im Überblick.

Voll- und Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Einsatz entsprechender Software.

4. Semester:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.

Schularbeiten:

Ziffer eins und 2. Semester : je eine einstündige Schularbeit;

Ziffer 3 und 4. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2.3. Informations- und Officemanagement sowie Bildbearbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.

Aktuelle Eingabemöglichkeiten.

Grundlagen der analogen und digitalen Fotografie.

Standardsoftware:

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (z.B. Serienbrief). Präsentationsprogramm.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung.

Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Erstellen und Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.

2. Semester:

Standardsoftware:

Anwendung von Datenbanken. Desktop-Publishing Programm.

Informationsanalyse:

Informationsrecherche und –prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.

Büro- und Kommunikationsmittel:

Aufgaben-, Adress- und Terminverwaltung.

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.

Datensicherung und Datensicherheit:

Maßnahmen.

Bildbearbeitung:

Einführung in ein Grafikprogramm.

Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.

Online Inhalte:

Grundlagen der Websitegestaltung.

Schularbeiten:

Ziffer eins und 2. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.4. Betriebswirtschaftliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

3. Semester:

Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.

Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen.

Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen.

Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation. Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen.

Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements.

Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze.

Teammanagement und Gruppenführung.

Time Management.

Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte.

Case support.

3. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 3.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte. Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer.

Kostümkunde. Epochencharakteristiken. Redesign. Retrodesign. Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus.

2. Semester:

Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.

Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.

3.2. Textiltechnologie und Textilchemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1.Semester:

Fasern:

Eigenschaften. Ökologische Fragen der Produktion von Naturfasern. Pflege und Funktionalität der Naturfasern.

Eiweißfasern (Wolle, Seide). Textilkennzeichnung und Pflegekennzeichnung. Grundbindungen.

Spezialfasern. High-Tech-Fasern. Chemiefasern aus anorganischen Stoffen. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere).

Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.

2. Semester:

Synthetische Chemiefasern. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell). Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.

Spinnverfahren (Überblick). Garne – Zwirne - Effektzwirne. Stoff- und Materialanalysen.

Oberflächentechniken.

Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Stoff- und Materialanalysen.

3. Semester:

Flächenschichtstoffe. Bindungslehre. Textile Flächen – Maschenwaren, durchbrochene textile Flächen. Ökologie in der textilen Kette. Schadstoffe in Textilien. Stoff- und Materialanalysen. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter. Schutzvorrichtungen.

4. Semester:

Textilveredelung:

Rohstofftypische Veredlung. Farbstoffe. Farbgebung – Färben – Drucken. Nassappreturen. Trockenappreturen. Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder).

Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik. Aktuelle Textilentwicklungen.

3.3. Projekt- und Qualitätsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

2. Semester:

Projektmanagement:

Definition. Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Arbeitshilfen für Projekte. Fachspezifische Software. Fächerübergreifende Projekte (in Kombination mit dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).

Qualitätsmanagement:

Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Quality Awards. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM-Handbuch, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen in Kombination mit dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).

3.4. Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Arbeitssystem. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitssicherheit. Belastung und Beanspruchung. Ergonomie.

2. Semester:

Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung. Arbeitsplatzgestaltung).

3. Semester:

Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

4. Semester:

Verteilzeit – computerunterstützt.

Materialflussgestaltung. Arbeitspädagogik und Qualifizierung.

3.5. Entwurf- und Modezeichnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Proportionslehre. Bekleidungsgrundformen. Natur- und Detailstudien. Figurales Zeichnen. Mal- und Zeichentechniken.

CAD:

Grundlagen. Anwendungen.

2. Semester:

Spezielle Mal- und Zeichentechniken. Entwurfsarbeiten. Technische Zeichnung. Inspirationscollagen. Farbenlehre.

CAD:

Anwendungen.

3. Semester:

Designentwicklungen. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnungen.

CAD:

Technische Zeichnung. Vertiefende Anwendungen.

4. Semester:

Bewegungslehre. Bewegungsstudien. Zielgruppenanalyse. Kollektionsentwicklungen. Auftrags- und kundenorientierte Kollektionskonzepte.

CAD:

Technische Zeichnung. Vertiefende Anwendungen.

3.6. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Maß nehmen. Maßtabellen. Körpermaße. Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.

CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.

2. Semester:

Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA. Standardnahtführungen.

CAD:

Gradieren. Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

3. Semester:

Modellschnitte und auftragsbezogene Modellschnitte. Drapierungen. Raffungen. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA.

CAD:

Gradieren. Modellschnitte. Modifizieren von Grundschnitten. Erweiterte Anwendungen.

4. Semester:

Ärmelanlagen. Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Asymmetrie. Selbstständige Problemlösungen.

Unterstützung mit CAD.

CAD:

Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 3. Semester: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

Ziffer 4 Semester: je zwei dreistündige Schularbeiten.

3.7. Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester:

Basis und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln. Werkstücke in entsprechenden Verarbeitungstechniken aus einfach zu verarbeitenden Materialien. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

2. Semester:

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

3. Semester:

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

4. Semester:

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Modemanagement und Design Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

2. Semester:

Modemanagement:

Projektmanagement in Klein- und Mittelbetrieben der Mode- und Textilbranche bzw. im kreativwirtschaftlichen Bereich.

Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung extern erteilter Aufträge (Stoffsponsoring, Kostüme für Ausstellungen, Auftritte, etc.) Projektmarketing, -sponsoring.

Design:

Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche, etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Farbe – Form – Licht. Digitale Bildbearbeitung.

Marketing:

Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.

Produktion:

Schnittkonstruktion und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. Zwei- und dreidimensionale Schnittentwicklung. Kostenkalkulation (Material, Zeitvorgaben, etc.). Qualitätskriterien.

3. Semester:

Modemanagement:

Organisation von Teamprojekten (extern erteilte/eingeholte Aufträge; EU-Projekt). Bearbeitung von externen Aufträgen. Projektregeln. Projektumwelten.

Design:

Entwurf. Umsetzung einer Innovationsidee. Experimentieren mit Medien.

Marketing:

Kundenpräsentation.

Produktion:

Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der Planungsunterlagen inklusive Kalkulation und Qualitätskriterien.

Kreativwerkstätte und Planungsatelier:

Ausgewählte Projekte. Werkstücke in rationeller Arbeitsweise und unter Anleitung. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit unter Anleitung. Experimentelle Gestaltung von textilen Oberflächen. Umsetzung von Projekten aus dem Projektmanagement in rationeller und möglichst eigenständiger Arbeitsweise. Evaluierung der Planungsunterlagen und Qualitätskriterien. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit in eigenständiger Arbeitsweise. Gezielte Gestaltung von textilen Oberflächen.

4. Semester:

Modemanagement:

Organisation von Teamprojekten (externe selbstständig eingeholte Aufträge). Projektdokumentation. Darstellung des Projektumfeldes.

Design:

Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe in geeigneten Techniken.

Marketing:

Selbst-, Produkt- und Projektmarketing.

Produktion:

Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der produktionsreifen Planungsunterlagen.

Kreativwerkstätte und Planungsatelier:

Umsetzung der Projekte in rationeller und eigenständiger Arbeitsweise. Erstellung der Planungsunterlagen. Kooperation mit dem Projektteam. Selbstständige Modellarbeit und Oberflächengestaltung.

Modedesign und Grafik Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

2. Semester:

Modegrafik:

Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.

Bildbearbeitung:

Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).

3. Semester:

Experimentelles Design:

Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell. Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.

Modegrafik:

Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.

Fotografie:

Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.

Praxisbezogene Projekte.

4. Semester:

Experimentelles Design:

Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.

Modegrafik:

Projektorientierte Entwürfe. CAD.

Praxisbezogene Projekte.

Modemarketing und Visual Merchandising Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

2. Semester:

Angewandtes Projektmanagement:

Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.

Fallstudien.

Visual Merchandising – Grundbegriffe.

Wirtschaftssprache:

Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte.

3. Semester:

Angewandtes Projektmanagement:

Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.

Visual Merchandising:

Produktpräsentation. Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.

Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien. Planspiele. Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekt:

Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.

Projektwerkstätte:

Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

4. Semester:

Angewandtes Projektmanagement:

Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Projekte zu Themen des 2., 3. und 4. Semesters unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.

Projektwerkstätte:

Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.

Mode, Design, Textil Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Lehrstoff:

1. Semester

Kollektionsentwicklung:

Modellismus:

Wahrnehmungs- und Empfindungsmaßstäbe, Proportionen und goldener Schnitt, Maße und Maßordnungen. Übertragung des dreidimensionalen Gebildes in eine zweidimensionale Schnittform, unter besonderer Berücksichtigung der Formstabilität

Kollektionserstellung:

Bindung und Oberfläche sowie Gewebe und Textur: Herstellung textiler Flächen mit besonderem Fokus auf die formale Oberflächenstrukturierung. Techniken der Oberflächengestaltung und –bearbeitung konventioneller Gewebe mittels organischer sowie anorganischer Hilfs- und Arbeitsmittel. Grundlagen spezieller Oberflächenbearbeitungstechniken im interkulturellen Vergleich.

Maschentechnik:

Maschenbildungsvorgänge der gängigsten Strick- und Wirktechniken. Handelsbezeichnungen. Ausarbeitung von Mustervorstellungen mittels CAD. Angaben über Material, Einsatzbereich, Maschinen und Eigenschaften.

Sticken:

Einfache und schattierte Flachstickerei bzw. Nadelmalerei; Historische Entwicklung und Verwendung; Techniken der Umsetzung. Perlenverarbeitung: Interkultureller Vergleich; Techniken der Verarbeitung. Metallgespinste;

Drucken:

Umgang mit Farbmitteln und Chemikalien; Klassifizierung. Färberezepturen; Methoden zum Färben von Textilien. Drucken von Textilien (Schablonenherstellung, Druckpasten und Rezeptierung). Materialkombinationen in verschiedensten Drucktechniken; Erprobung einfacher Druckwerkzeuge.

Weben:

Webgeräte und Werkzeuge. Praktische und theoretische Erarbeitung von einfachen und höheren Stoffbildungstechniken sowie deren Anwendungsmöglichkeiten. Halb-, Vollweben und Gewebebindungen. Praktische Durchführung von Gobelin-, Bild-, Knüpftechniken sowie vergleichende Betrachtung im historischen und kulturspezifischen Kontext. Material- und Kostenberechnung.

2. Semester

Kollektionsentwicklung:

Modellismus:

Berücksichtigung von Modellen, die nicht durch herkömmliche Schnittsysteme konstruierbar sind. Gezielte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Arbeitsmaterialien unter besonderer Berücksichtigung der Formstabilität.

Kollektionserstellung:

Bindung und Oberfläche sowie Gewebe und Textur: Prinzipien des Formenbaus anhand einfach handzuhabender Materialien. Herstellungsmethoden bühnenwirksamer Accessoires. Themenorientierte Textilgestaltung.

Maschentechnik:

Maschenbildungsvorgänge; Maschenbildende Elemente; fachtechnische Darstellungen. Analyse und Materialverbrauchsberechnungen. Experimentelle Komposition und Dekomposition. Garne, Zwirne und Metallgespinste in ihrer Verarbeitung. Kombinationen in Technik und Materialauswahl.

Sticken:

Gold- und Silberstickerei; historische Verwendung und Bedeutung. Theoretische und praktische Erarbeitung von Spitzentechniken, Techniken der Kantenverzierung, Rüschen und Applikationen. Graphisch-technische Darstellungsmethoden. Materialkombinationen in verschiedensten Sticktechniken; Materialbezogenen Bedingungen und Reaktionen bei Präsentationen (Beleuchtung, Montage, Luftfeuchtigkeit). Ausarbeitung von Mustervorstellungen mittels CAD sowie manuell.

Drucken:

Drucktechniken im historischen und kulturspezifischen Kontext (Modeldruck, Reservier- und Ätzdruck, Siebdruck bzw. Filmdruck). Druck – einfärbig, mehrfärbig. Rapportierung.

Weben:

Patronieren, Werkzeichnen. Webexperimente mit nicht textilen Materialien. Projektbezogenes Arbeiten; Materialkombinationen in verschiedensten Webtechniken. Fachspezifisches Entwerfen. Ausarbeitung von Mustervorstellungen mittels CAD sowie manuell.

3. Semester

Kollektionsentwicklung:

Kollektionsplanung und Entwurf:

Methoden der Ideenfindung; Research als methodischer Ansatz zur Kollektionsplanung und graphischen Umsetzung einschließlich klar formulierter Zielsetzung. Zielgruppenorientiertes Erstellen von Präsentationsunterlagen. Planung und Durchführung der Kollektion, welche im dritten und vierten Semester erarbeitet wird. Anlegen eines sketch books. Graphische Umsetzung einer eigenen zu realisierenden Kollektion.

Kollektionsschnitt:

Schnitttechnische Realisation der Modelle aus dem Gegenstand Kollektionsplanung und Entwurf. Planung und Durchführung der Kollektion, welche im dritten und vierten Semester erarbeitet wird. Individuelle Vertiefung der Schnitttechniken.

Kollektionserstellung:

Bindung und Oberfläche sowie Gewebe und Textur: Planung und Durchführung der Kollektion, welche im dritten und vierten Semester erarbeitet wird.

Kollektionsfertigung:

Nähtechnische Realisation der Modelle aus der Kollektionsplanung. Individuelle Vertiefung der Fertigungstechniken unter Berücksichtigung schnitt- und materialadäquater Besonderheiten. Dokumentation der gesamten Kollektionsrealisation. Zeitmanagement, Kostenkalkulation. Qualitätskontrolle.

4. Semester

Kollektionsentwicklung:

Kollektionsplanung und Entwurf:

Praxisorientierte Anwendung von CAD in den wesentlichen Bereichen der Kollektionsentwicklung: Muster- und Stoffentwurf, Technische Zeichnung, Layoutgestaltung.

Kollektionsschnitt:

Realisierung der Schnitte unter Anwendung bekannter manueller Schnitt- und Modelliertechniken sowie unter Verwendung von CAD. Dokumentation der gesamten Kollektionsschnitterstellung.

Kollektionserstellung:

Kollektionsfertigung:

Nähtechnische Realisation der Modelle der Kollektionsplanung. Individuelle Vertiefung der Fertigungstechniken unter Berücksichtigung schnitt- und materialadäquater Besonderheiten. Dokumentation der gesamten Kollektionsrealisation. Zeitmanagement, Kostenkalkulation. Qualitätskontrolle.

2. SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss des Kollegs in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen dem 2. und dem 3. Semester im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind beim Auffinden von geeigneten Praxisstellen zu unterstützen.

Es ist darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und im Ausland abgehalten werden. Fremdsprachliche Auslandspraktika sind im Hinblick auf den Erwerb der sprachlichen Kompetenz empfehlenswert. Die Eignung auch ausländischer Praxisstellen ist im Hinblick auf die Bildungs- und Lehraufgaben zu überprüfen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in das 4. Semester in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, wird ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

4 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 34 Wochenstunden zu führen.

5 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.