BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 3. Oktober 2011

Teil II

321. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel

321. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 174,60 und km 184,89 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.

Paragraph 2,

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Bures