Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 3. Oktober 2011 |
Teil II |
321. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 174,60 und km 184,89 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Bures