BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. August 2011

Teil römisch zwei

277. Kundmachung:

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

277. Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 09. Juni 2011, römisch fünf 1/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 20. Juli 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Mikl-Leitner