BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 25. Juli 2011

Teil II

234. Bekanntmachung:

Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

234. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer eins
    Allgemeine Bestimmungen der Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht
     

Anlage 1

  1. Ziffer 2
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Volksschulen
     

Anlage 2

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Hauptschulen und der Volksschuloberstufe
     

Anlage 3

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen
     

Anlage 4

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Sonderschulen
     

Anlage 5

  1. Ziffer 6
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
     

Anlage 6

  1. Ziffer 7
    Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
     

Anlage 7

  1. Ziffer 8
    Anhang für den Lehrplan für islamische Religion
     

Anlage 8

Schmied