207. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert wird (6. Novelle zur PBStV)
Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 2 und Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2010, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 24, Absatz 5,, 24a Absatz 7,, 56 Absatz 4,, 57 Absatz 9,, 57a Absatz 2,, Absatz 7 c und Absatz 8 und Paragraph 58, Absatz 2 und Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2010,, wird verordnet:
Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 78/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 447/2010, wird wie folgt geändert:Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 1998,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 447 aus 2010,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 3 Abs. 2 Z 4 wird vor dem Begriff „Werkmeisterschule“ die Wortfolge „Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugbau oder der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik oder der“ eingefügt.In Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 4, wird vor dem Begriff „Werkmeisterschule“ die Wortfolge „Fachschule für Maschinenbau – Kraftfahrzeugbau oder der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik oder der“ eingefügt.
2.Novellierungsanordnung 2, § 9 Abs. 2 lit. b lautet:Paragraph 9, Absatz 2, Litera b, lautet:
bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers oder auf einem am rechten Gabelholm fest mit dem Fahrzeug verbundenen Plakettenhalter,“bei anderen als in der Litera a, angeführten Krafträdern an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers oder auf einem am rechten Gabelholm fest mit dem Fahrzeug verbundenen Plakettenhalter,“
Bures