Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 21. Juni 2011 |
Teil römisch zwei |
186. Verordnung: | Änderung der Niederlassungsverordnung 2011 (NLV 2011) |
Auf Grund des Paragraph 13, Absatz 8, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2011,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2011 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2011 – NLV 2011), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 482 aus 2010,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Die Überschrift des Paragraph eins, lautet:
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, wird das Wort „Niederlassungsbewilligungen“ durch das Wort „Aufenthaltstitel“ ersetzt und entfällt die Wendung „und 4“.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz eins, wird das Zitat „§ 5 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz eins a, durch das Zitat „§ 5 Absatz 2, Ziffer eins,, das Zitat „BGBl. Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 135/2009“ durch das Zitat „BGBl. Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 25/2011“ und das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 135/2009“ durch das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. römisch eins Nr. 38/2011“ sowie das Zitat „§ 13 Absatz 5, Ziffer eins, NAG“ durch das Zitat „§ 13 Absatz 4, Ziffer eins, NAG“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 2, Absatz 2, wird das Zitat „§ 5 Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz eins a, durch das Zitat „§ 5 Absatz 2, Ziffer 2 und das Zitat „§ 13 Absatz 5, Ziffer 2, durch das Zitat „§ 13 Absatz 4, Ziffer 2, ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, Die Überschrift des Paragraph 3, lautet:
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 3, wird in den Absatz eins bis 9 jeweils im Einleitungssatz das Wort „Niederlassungsbewilligungen“ durch das Wort „Aufenthaltstitel“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 3, Absatz eins bis 9 entfallen jeweils die Ziffer eins und 2,
Novellierungsanordnung 8, In Paragraph 3, Absatz eins bis 9 wird jeweils in Ziffer 3, das Wort „Niederlassungsbewilligungen“ durch das Wort „Aufenthaltstitel“ und das Zitat „§ 46 Absatz 4, NAG (Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 3, NAG)“ durch das Zitat „§ 46 Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 4, NAG (Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins und 2 NAG)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, In Paragraph 3, Absatz eins bis 9 wird jeweils in Ziffer 4, das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 5, NAG“ durch das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 4, NAG“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 10, In Paragraph 3, Absatz eins bis 9 wird jeweils in Ziffer 5, das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 2, NAG“ durch das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 5, NAG“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 11, In Paragraph 3, Absatz eins bis 9 wird jeweils in Ziffer 6, die Wortfolge „Niederlassungsbewilligung – beschränkt“ durch das Wort „Niederlassungsbewilligung“ und das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 4, NAG“ durch das Zitat „§ 13 Absatz 2, Ziffer 3, NAG“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
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