Anlage 1.2.3 FACHSCHULE FÜR MECHATRONIK römisch eins. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

           

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

8

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

1

1

6

(römisch eins)

4.

Geschichte und politische Bildung

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(römisch drei)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

7.

Angewandte Mathematik

3

2

1

-

6

(römisch eins)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

4

römisch zwei

9.

Physik des Fachgebietes

2

-

-

-

2

römisch zwei

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

3

-

3

römisch drei

11.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

12.

Fertigungstechnik

2

2

-

-

4

römisch eins

13.

Mechanik und Elemente der Mechatronik

2

2

2

2

8

römisch eins

14.

Elektrotechnik

-

2

2

-

4

römisch eins

15.

Elektronik

-

-

2

3

5

römisch eins

16.

Informationstechnik 2

2(2)

2(2)

-

-

4

römisch eins

17.

Automatisierungstechnik

-

-

2

3

5

römisch eins

18.

Konstruktionsübungen

2

2

2

3

9

römisch eins

19.

Laboratorium

-

-

-

3

3

römisch eins

20.

Werkstättenlaboratorium

-

-

2

3

5

römisch drei

21.

Werkstätte und Produktionstechnik

10

13

13

12

48

römisch vier

             
 

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

36

37

144

 

B.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

               

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

         

pflich-

Klasse

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

C.1

Freigegenstände

           
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

 

römisch eins

 

Englisch

-

-

2

2

 

römisch eins

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

 

römisch eins

 

Projektmanagement

-

-

-

2

 

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

-

-

-

2

 

römisch eins

 

Mechatronische Schaltungstechnik

-

-

2

2

 

römisch eins

               

C.2

Unverbindliche Übungen

           
 

Bewegung und Sport

1

1

1

1

 

römisch vier a

               

C.3

Förderunterricht 3

           
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Mechatronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Elektronik, Mechanik und Informationstechnik insbesondere aber Automatisierungstechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, der Fertigung, der Errichtung, der Inbetriebnahme und Betreuung von Automatisierungsanlagen zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Mechatronik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Mechatronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Mechatronik liegen in den Bereichen der automatisierten Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung sowie der CAD/CAM-Technik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Fehlersuche und Fehleranalyse in automatisierungstechnischen Anlagen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann in der 4. Klasse an Stelle des Pflichtgegenstandes „Werkstätte und Produktionstechnik“ die nachstehende verbindliche Übung „Betriebspraktikum“ im Ausmaß von 8 bis zu 11 Wochenstunden vorgesehen werden:

BETRIEBSPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

4. Klasse:

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen (Form und Inhalt; Führen laufender Aufzeichnungen; Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes). Qualitätssicherung. Ergonomie und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandübergreifende Projekte:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Begleitend zur verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ ist ergänzend im Pflichtgegenstand Werkstätte und Produktionstechnik der 4. Klasse durch schulautonomen Beschluss folgende Bildungs- und Lehraufgabe und folgender Lehrstoff vorzusehen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

4. Klasse:

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 und weiters:

Unterrichtsorganisation:

Das vorgesehene Stundenausmaß der durch schulautonomen Beschluss vorgesehenen verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde 38 Unterrichtsstunden entspricht. Die verbindliche Übung „Betriebspraktikum“ ist hinsichtlich der pädagogischen Anforderungen einem Werkstättenunterricht gleichzuhalten. Durch die verbindliche Übung soll in besonderem Ausmaß die Praxisorientierung zum Ausdruck gebracht werden. Der Unterricht soll die Anforderungen des Berufs durch Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht realitätsnah abbilden. Die Bildungs- und Lehraufgabe des Betriebspraktikums kann auch durch Absolvierung in einem Unternehmen erfüllt werden.

Der Schulleiter/die Schulleiterin kann für den Fall der Absolvierung des Betriebspraktikums in einem Unternehmen gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Litera b und Absatz 4, SchUG Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtiger Grund ist der Nachweis einer Praktikumsstelle anzusehen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Tätigkeit an dieser Praktikumsstelle die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff der verbindlichen Übung erreicht werden.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

8. NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Größen, Einheiten und Naturgesetze:

Grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften, internationales Einheitensystem.

Atombau und chemische Grundlagen:

Atomaufbau und Periodensystem, chemische Bindung und Aggregatszustände; chemische Reaktionen (Nomenklatur, Kenngrößen, Energieverhältnisse); Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen), Korrosion.

Eigenschaften und Anwendungen von Materialien:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle, Kunststoffe, Halbleiter, Gase.

2. Klasse:

Ausgewählte Kapitel der Physik:

Mechanik (Grundbegriffe der Kinematik und Dynamik, Erhaltungssätze), Wärmelehre (Temperatur, Wärme, Dehnung, Wärmeübergänge, Elektrowärme), Akustik (Schwingungen, Wellen), Elektrizität und Magnetismus (Grundgrößen, Einheiten und Gesetze), Optik (Strahlenoptik; Wellenoptik).Eigenschaften und Anwendungen von Materialien:

Umwelttechnik:

Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden; Kreisläufe und Gleichgewichte). Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Ökologiepolitik.

9. PHYSIK DES FACHGEBIETES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Statik der festen Körper:

Ebene Kräftesysteme, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung.

12. FERTIGUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen.

Spanlose Formgebung:

Biegen, Stanzen.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Hilfs- und Spanmittel, einfache Vorrichtungen.

2. Klasse:

Kunststoffverarbeitung:

Spritzgießen, Extrusion.

Oberflächen und Oberflächenmesstechnik:

Beschichtungen, Korrosionsschutz. Rauheit, Schichtdicke, Härte.

Leiterplatten:

Fertigungs-, Löt- und Bestückungsverfahren.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, statistische Kenngrößen; Qualitätsregelkarten, Stichprobenprüfung.

13. MECHANIK UND ELEMENTE DER MECHATRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Verbindungen:

Schrauben, Nieten, Kleben, Löten, Schweißen.

Toleranzen und Passungen:

Begriffe, Toleranzfeldlagen, Auswahl, Form- und Lagetoleranz.

Reibung:

Reibung an Maschinenelementen (Gewinde, Führungen).

2. Klasse:

Dynamik:

Drehzahl- und Momentwandlung.

Lager:

Gleit-, Wälz- und Linearlager, Schmierung.

Getriebe:

Zahn- und Riemengetriebe.

3. Klasse:

Fluidik/Pneumatik und Hydraulik:

Physikalische Grundlagen, Schalt- und Arbeitselemente.

Maschinenelemente:

Kupplungen, Bremsen, Federn, Dämpfer.

Förder- und Handhabungstechnik:

Transportelemente, Werkstückspeicher, Greifer.

4. Klasse:

Fluidik:

Schalt- und Regelhydraulik (Proportional- und Servotechnik). Leitungsauslegung, Speicherdimensionierung, Druckmittel, Druckmittelaufbereitung.

Anlagen:

Sortiergeräte, Montageautomaten, Fertigungsstraßen.

14. ELEKTROTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse:

Stromkreis:

Größen und Einheiten, Stromarten.

Widerstand und Ohmsches Gesetz, Temperaturverhalten; Schaltungen von Widerständen, Kirchhoffsche Gesetze, Überlagerungsprinzip, Spannungs- und Stromquellen, Ersatzschaltungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad:

Umwandlung von Energie.

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kapazität, Kondensator im Gleichstromkreis.

3. Klasse:

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Kraftwirkung und Energie.

Induktivität im Gleichstromkreis. Relais, DC-Kleinmotor.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Kompensation, Resonanz, Leistung. Kleintransformator.

Elektroschutz:

Personen-, Geräte- und Anlagenschutz; Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Stromunfällen.

15. ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Halbleiterbauelemente:

Stromleitung, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Temperaturverhalten.

Diode, Bipolartransistor.

Schaltungstechnik:

Gleichrichter- und einfache Stabilisierungsschaltungen, Schalt- und Verstärkeranwendungen, passiver Tiefpass und Hochpass.

Optoelektronik:

Sender, Empfänger, optische Übertragungsstrecke, Optokoppler.

4. Klasse:

Analogtechnik:

Operationsverstärker, aktive Filter, AD/DA-Umsetzung.

Leistungselektronik:

Verstärker, Schalter (FET, IGBT).

Mikroprozessor:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Messdatenübertragung; Prozessautomatisierung.

16. INFORMATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

2. Klasse: EDV-Teiler

Hard- und Software:

Aufbau, Funktion, Organisation von EDV-Anlagen. Betriebssysteme; Übungen mit Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogrammen.

Datenerfassung und -verarbeitung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen. Programmeingabe, Programmablauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf. Lineare, verzweigte Programme ohne Dateizugriff. Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Datenübertragung:

Netzwerke, Schnittstellen, Standardbussysteme, Datenaustausch zwischen Hard- und Software. Informationsbeschaffung und Kommunikation über Netzwerke / Internet.

3. Klasse: EDV-Teiler

Hard- und Software:

Aufbau und Inbetriebnahme von Netzwerken, Fehlersuche und -beseitigung.

17. AUTOMATISIERUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

aus dem Bereich der Messtechnik:

aus dem Bereich der Steuerungs- und Regelungstechnik:

aus dem Bereich der Sensorik und Aktorik:

aus dem Bereich der Anlagentechnik:

Lehrstoff:

3. Klasse:

Messen:

Maßeinheiten, Messfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und digitales Messprinzip; Fehler, Fehlerarten, Fehlerursachen, Fehlerfortpflanzung.

Messverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung. Kompensation.

Messgeräte:

Arten, Aufbau, Messbereichserweiterung, Messzubehör; Oszilloskop.

Messen nichtelektrischer Größen:

Messwertaufnehmer, Messwertumformer.

4. Klasse:

Digital- und Impulstechnik:

Schaltalgebra, Signalaufbereitung.

Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen.

Antriebstechnik:

Rotierende und lineare Antriebe, Kennlinien, Betriebsverhalten.

18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

aus dem Bereich der Technischen Zeichnungen:

aus dem Bereich der Werkstoffe:

aus dem Bereich der Konstruktionssystematik:

Lehrstoff:

1. Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken (manuell und rechnergestützt), Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Werkstücke.

2. Klasse:

Pläne:

Zeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen (manuell und rechnergestützt).

3. Klasse:

Pläne (vorwiegend rechnergestützt):

Fertigungsunterlagen für Printplatten. Fertigungsunterlagen für mechatronische Baugruppen und Geräte. Erstellung von Schaltplänen für elektrische und fluidtechnische Anlagen.

Bemessung:

Dimensionierung von einfachen mechatronischen Bauteilen und Baugruppen unter Beachtung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen.

4. Klasse:

Pläne (vorwiegend rechnergestützt):

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von einfachen mechatronischen Einrichtungen.

Bemessung:

Dimensionierung von einfachen mechatronischen Bauteilen und Baugruppen unter Beachtung einschlägiger Sicherheitsbestimmungen.

19. LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

4. Klasse:

Übungen aus den Themenbereichen der fachtheoretischen Gegenstände.

20. WERKSTÄTTENLABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3 und 4. Klasse:

Stoffgebiet Qualitätssicherung:

Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Kalibrieren von Messgeräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche; Erstellen von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.

Stoffgebiet Informationstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Fehlersuche.

21. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

1. Klasse:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften.

Mechanische Grundausbildung und mechnische Werkstätte:

Spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen), Montage- und Handwerkzeuge.

Spanende Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Längs-, Plan- und Innendrehen; Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Gerätebau:

Schneiden, Biegen; Verbindungstechniken: Nieten, Löten; Oberflächenschutz.

Elektrotechnik:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, Löten; Einfache Installationsschaltungen; Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauelemente.

2. Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Drehen und Fräsen an konventionellen Maschinen, Arbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit; Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften; Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen; Hartlöten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Gerätebau:

Zusammenbau, Prüfen und Zerlegen einfacher Maschinen, Baugruppen, Geräte, Verdrahtungsarbeiten, Printplattenherstellung, Printplattenbestückung.

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

3. Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an konventionellen und programmgesteuerten Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen; Teilkopfarbeiten; Arbeiten an der Flächen- und Rundschleifmaschine; Instandsetzung von Werkzeugen; Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen.

Elektronik:

Aufbau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Schaltungen.

Automatisierungstechnik:

Elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungen, Montage, Verbindung und Anschluss von Sensoren, Aktoren, Baugruppen und Maschinen.

4. Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen; CAD/CAM – Kopplung.

Automatisierungstechnik:

Elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Regelungen und Antriebe aufbauen, in Betrieb nehmen, einstellen und optimieren unter Berücksichtigung der einschlägigen Schutzmaßnahmen.

Gerätebau:

Zerlegen, reparieren und zusammenbauen von Baugruppen, Geräten und Anlagen.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“ und „Qualitätsmanagement“:

Siehe Anlage 1.

MECHATRONISCHE SCHALTUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

Lehrstoff:

3. Klasse:

Anwendungen von Strom- und Druckventilen, Kompensationsmaßnahmen im Wechselstromkreis, Transistor als Schalter für induktive Lasten, Transistor als Spannungs- und Stromquelle:

4. Klasse:

Messgleichrichter, Rampenbildner, Oszillatoren; Geschaltete Stromversorgungen; Digitale Regelung; Maschinensicherheit, Sicherheitssteuerung.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“:

Siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in der Klammer angeführten Wochenstundenzahl.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.