Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 26. Mai 2011 |
Teil römisch zwei |
169. Verordnung: | Akkreditierung des VB-Cert - Verein zur Förderung einheitlicher Standards im Vorbeugenden Brandschutz zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Der VB-Cert Verein zur Förderung einheitlicher Standards im Vorbeugenden Brandschutz mit Sitz in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21 Objekt A 4. OG, wird als Stelle, die Produkte gemäß ÖVE/ÖNORM EN 45011 („Allgemeine Anforderungen an Stellen die Produktezertifizierungssysteme betreiben“) zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen:
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Organisation VB-Cert zur Zertifizierung von Produkten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2009,, außer Kraft.
Mitterlehner