Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 28. April 2011 |
Teil römisch zwei |
141. Verordnung: | Berufsfotograf/in-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2010,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Berufsfotograf/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung |
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5. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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6. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Geräte (wie zB Kameras, Blitzanlagen, Studiozubehör, Hardware), Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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7. |
Kenntnis des Aufbaus, der Funktionsweise und der Handhabung von Kameras (Kleinbildkameras, Mittelformatkameras, Fachkamera, sonstige Spezialkameras) und Objektiven im analogen und digitalen Bereich sowie über deren Wirkung |
Handhaben der Fachkamera auf einer optischen Bank |
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8. |
Kenntnis digitaler Speicherformate |
Grundkenntnisse der digitalen Kamerachiptechnologie |
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9. |
Kenntnis der optischen Gesetze, des Lichtes und seiner Wirkung sowie der Farbtheorie und der Farbtemperatur |
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10. |
Kenntnis der Beleuchtungsmöglichkeiten und der Lichtsituationen (Tageslicht, Blitzlicht, Kunstlicht, Mischlichtsituationen im Innen- und Außenbereich sowie im Studio) und der Handhabung der Beleuchtungsgeräte (Lampen, Zubehör, Studiotechnik, Lichtmessgeräte) |
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11. |
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Einrichten, Bedienen und Überwachen von Beleuchtungsgeräten (Lampen, Zubehör, Studiotechnik, Lichtmessgeräte) zur Herstellung von verschiedenen Lichtsituationen (Tageslicht, Blitzlicht, Kunstlicht, Mischlichtsituationen im Innen- und Außenbereich sowie im Studio) |
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12. |
Kenntnis der Fehlervermeidung und , -behebung in fotografischen Prozessen |
Vermeiden und gegebenenfalls Beheben von Fehlern in fotografischen Prozessen |
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13. |
Unterstützen und Assistieren bei fotografischen Arbeiten |
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14. |
Durchführen fotografischer Arbeiten wie Herstellen von Reproduktionen oder einfachen Produktbildern |
Durchführen fotografischer Arbeiten wie zB Herstellen von gestalteten Produktbildern, Passbildern, Personenaufnahmen (wie Porträts, Hochzeiten, Gruppenaufnahmen), Gegenstände für Werbe- und Katalogaufnahmen, Reportagen, Architektur- und Landschaftsaufnahmen sowie Umsetzen eigener Bildideen |
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15. |
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Erstellen von verkaufsfähigen Präsentationen sämtlicher fotografischer Arbeiten sowie Aufnehmen von Personen und Gegenständen für die inszenierte Fotografie |
Erstellen von einfachen Multimediaprodukten |
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16. |
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Kenntnis des multimedialen Präsentierens von berufsspezifischen Produkten auf der Grund-lage verschiedener Präsentationstechniken |
Multimediales Präsentieren von eigenen berufsspezifischen Arbeiten auf der Grundlage verschiedener Präsentations-techniken |
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17. |
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Einrichten, Bedienen und Überwachen von Beleuchtungsgeräten (Lampen, Zubehör, Studiotechnik) |
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18. |
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Anwenden von Farbkorrekturen und Filtern bei der Aufnahme und der Ausgabe |
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19. |
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Recherchieren und Suchen von Bildern in verschiedenen Medien zur Erarbeitung von eigenen Bildthemen und zur Entwicklung von Bildstilen |
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20. |
Kenntnis des Urheber- und Verwertungsrechtes, insbesondere des Rechtes am eigenen Bild |
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21. |
Kenntnis der berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe (wie z. B. Speicherkarten, Papiere, Druckfarben, Toner), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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22. |
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Kenntnis der verschiedenen Papiersorten und Grammaturen, der Kaschierfolien und Deckschichten |
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23. |
Beurteilen von analogen und digitalen Aufnahmen in Bezug auf Dichte, Gradation, Qualität, Farbraum und Schärfe |
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24. |
Handhaben der berufsspezifischen EDV-Hardware und des Hardwarezubehörs (wie zB Scanner, CD-Brenner, (Foto)Drucker bzw. Proofdruck usw.) |
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25. |
Kenntnis des Kalibrierens von Bildschirmen |
Kalibrieren von Bildschirmen |
Grundkenntnisse des Kalibrierens von Druckern und anderen Peripheriegeräten |
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26. |
Kenntnis der wesentlichen Software zur Bildverarbeitung und , Bildbearbeitung |
Anwenden der betriebsspezifischen Software zur Bildverarbeitung und Bildbearbeitung sowie Kenntnis der Software für spezielle Aufgaben |
Kombinieren verschiedener Medien wie Fotografie, Musik und Video mittels Videoschnitt- oder Multimediasoftware zur Erstellung von berufsspezifischen Produkten |
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27. |
Importieren von Daten, Aufbereiten von Roh-Kameradaten sowie Durchführen einfacher Farb- und Kontrastkorrekturen |
Beurteilen von Kameradaten; Importieren und Weiterverarbeiten von Daten; Ausführen von Haut- oder Objektretuschen sowie Durchführen von Bildkorrekturen |
Kreatives Retuschieren und Beeinflussen von Bildergebnissen |
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28. |
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Konzipieren und Umsetzen von Bildcomposings |
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29. |
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Durchführen des Datenaustausches (zB Vorlegen der erstellten Bilder für den Kunden) mittels Internet |
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30. |
Kenntnis der Dunkelkammertechnik (wie Vergrößerer, Kopierer) sowie der Materialien der Dunkelkammer |
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31. |
Grundkenntnisse der analogen Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten im Negativ-, Positiv- und Umkehrprozess |
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32. |
Grundkenntnisse der verschiedenen analogen Aufnahmematerialien und deren Handhabung sowie Kenntnisse der Weiterverarbeitungsmöglichkeiten |
Grundkenntnisse der analogen Bildverarbeitungsprozesse und deren Einsatzmöglichkeiten |
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33. |
Grundkenntnisse über fotochemische Lösungen und Fotomaterialien sowie deren Aufbewahrung und Bezeichnung |
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34. |
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Kenntnis der Schwarz/Weiß-Negativ- und Positiventwicklung sowie der Vergrößerungs- und Verkleinerungstechniken, des Entzerrens, Abhaltens und Nachbelichtens |
Grundkenntnisse der Farbvergrößerungen und Kontaktbögen |
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35. |
Grundkenntnisse der analogen Retuschemöglichkeiten |
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36. |
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Digitales Weiterverarbeiten von analogen Aufnahmen durch Scannen oder digitale Reproduktion |
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37. |
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Beurteilen und Prüfen von Arbeitsergebnissen auf Einhaltung von Vorgaben (Qualitätsmanagement) |
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38. |
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Erstellen berufsspezifischer Produkte mittels Schriften und Gestaltungsmitteln |
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39. |
Weiterverarbeiten der analogen oder digitalen Bilder mittels entsprechender Geräte |
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40. |
Kenntnis der betriebsinternen Datenorganisation, -sicherung und , -archivierung |
Planen der Datensicherung und -archivführung |
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41. |
Sichern und Archivieren nach der betriebsinternen Datenorganisation von Daten und/oder analogen Materialien wie zB Negativen |
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42. |
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Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Erkennen von Kundenbedürfnissen, Führen von Beratungsgesprächen, Betreuen von Kunden, Behandeln von Reklamationen) |
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43. |
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Vorbereiten von Kunden und Modellen für das Fotoshooting |
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44. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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45. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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46. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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47. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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48. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften für Giftstoffe und den Umgang mit elektrischen Strom |
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49. |
Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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50. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Mitterlehner