BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. Jänner 2011

Teil römisch zwei

14. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

14. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe geändert wird

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2010,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 55 a, 62, 68 a und 76 sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,,
wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch eins wird dem Paragraph 4, folgender Absatz 10, angefügt:

  1. Absatz 10,Die Anlage 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2011, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, In Anlage 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement) Abschnitt römisch eins (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstandsbereich 8. (Kultur -, Event- und Tagungsmanagement) die Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei der Pflichtgegenstände 8.1 (Kulturmanagement) sowie 8.2 (Tagungs- und Kongressmanagement) durch die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Anlage 3 Abschnitt römisch sechs (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im Pflichtgegenstandsbereich 8. (Kultur -, Event- und Tagungsmanagement) der den Pflichtgegenstand 8.1 (Kulturmanagement) sowie 8.2 (Tagungs- und Kongressmanagement) betreffende Abschnitt samt Überschrift:

„8.1 KULTURMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Kulturelles Erbe - Österreich als Kulturnation.

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Ästhetik und Kulturtheorien.

Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:

Literatur; Theater und Kleinbühnen.

Konzertwesen; Musiktheater.

Ausstellungen, Museen und Galerien.

Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.

Volkskultur.

Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.

Veranstaltungsorte und Technik:

Beschaffenheit und Eignung des Ortes.

Anforderungen an Bühne und Technik.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Projektmanagementphasen (Start, Durchführung, Ablauforganisation, Follow Up).

Einsatz der Projektmanagementinstrumente und –methoden (Zieldefinition, Projektstrukturplan, Termin- und Zeitplanung, Kosten- und Ressourcenplanung).

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung (Finanzmanagement, Fundraising, Sponsoring).

Projektmarketing (Umsetzung und Finanzierung konkreter Werbe- und PR-Maßnahmen unter Berücksichtigung relevanter Zielgruppen).

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Projektpräsentation.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen. Einsatz von Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektevaluation und – reflexion.

Kontaktaufbau und Kooperation mit Partnern aus der Kultur- und Kunstszene; Repräsentation; Künstlerbetreuung.

Persönlichkeitsbildung:

Vermittlung von Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstmotivation, Selbstdisziplin, Umgang mit Zeitdruck und Stress, Problemlösungskompetenz, Konfliktlösungskompetenz, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Aufgaben und Besonderheiten.

PR- und Werbekonzepte.

Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen. Pressearbeit, Pressekonferenz.

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:

Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.

Kunst- und Kulturförderung.

EU-Kulturpolitik.

Kultur und Wirtschaft:

Sponsoring und Fund Raising.

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung:

Versicherungsgesetz.

Denkmalschutzgesetz.

Veranstaltungsrecht.

Urheberrecht.

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.

Eventmanagement:

Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.

Einbettung in den Marketing-Mix.

Eventkonzeption:

Von der Idee bis zum Event.

Organisation.

Finanzierung – Sponsoring.

Location. Licht- und Tontechnik.

Zulieferer im Eventmanagement.

Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich.

Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).

Tagungsarten.

Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:

Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.

Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).

Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Relevante Personen in einem Projekt.

Projektmanagementprozess.

Beauftragung. Projektstartprozess.

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung.

Projektmarketing.

Laufende Durchführungsarbeiten. Projektcontrolling.

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Abschlussprozess, Ergebnisqualität des Projekts, Projektpräsentation, Auflösung des Projektteams.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen unter Einsatz von verschiedenen Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektreflexion.

Softwarelösungen für den Projektablauf.

Persönlichkeitsbildung:

Kontaktaufbau, Kooperation und Umgang mit Partnern aus der Tagungs- und Kongresswirtschaft. Repräsentation.

Umgang mit Problemen und Konflikten. Eigeninitiative. Arbeiten im Team. Interkulturelle Kompetenz.

Kongress- und Tagungsorganisation:

Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).

Kongresssekretariat.

Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.

Akquisition und Betreuung von ReferentInnen und TeilnehmerInnen:

Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.

Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen.

Begleitausstellung und Postersession.

Kongress- und Tagungsmarketing:

Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen. Pressekonferenz.

Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.

Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.

Messe:

Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.

Finanzierung:

Sponsoring, Sponsorensuche und –betreuung; Fundraising.

Empfänge:

Arten und Organisation.

Fortbildung:

Berufe im Fortbildungsbereich.

In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.

Firmeninterne Fortbildung.

Aus- und Weiterbildungskonzepte.

Trends in der Fortbildung.

Arbeitstechniken und –methode:

Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).

Trainingsmethoden.

Beratungsmethoden.“

Schmied