Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 14. Jänner 2011 |
Teil römisch zwei |
13. Verordnung: | Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H. zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins und des Paragraph 38, Ziffer eins, des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
Die SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H. mit Sitz in 1150 Wien, Diefenbachgasse 35, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2009,, außer Kraft.
Mitterlehner