BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 5. April 2011

Teil römisch zwei

117. Kundmachung:

Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

117. Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

Auf Grund des Paragraph 2, des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2010,, wird kundgemacht:

Nach Mitteilung des Internationalen Währungsfonds ist die Reform der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit 11. März 2011 in Kraft getreten. Gemäß Paragraph 2, des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist dieses Bundesgesetz mit 11. März 2011 in Kraft getreten.

Fekter