Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 5. April 2011 |
Teil römisch zwei |
117. Kundmachung: | Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds |
Auf Grund des Paragraph 2, des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2010,, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Internationalen Währungsfonds ist die Reform der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit 11. März 2011 in Kraft getreten. Gemäß Paragraph 2, des Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist dieses Bundesgesetz mit 11. März 2011 in Kraft getreten.
Fekter