1.1 Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834 aus 2007, über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2091/91, Amtsblatt Nummer L 189 vom 20.07.2007, Seite 1, sowie deren Durchführungsvorschriften und der gemäß dieser Bestimmungen anerkannten oder damit im Zusammenhang stehenden Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches, römisch vier. Auflage, Codexkapitel A8, jeweils in der geltenden Fassung.
1.2 Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1760 aus 2000, zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97, Amtsblatt Nummer L 204 vom 11.8.2000, Seite 1, sowie deren Durchführungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung.