BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 30. März 2011

Teil römisch zwei

105. Verordnung:

Novelle zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004

105. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004 geändert wird (Novelle zur StMV 2004)

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6 und des Paragraph 19, Absatz 3, des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,, wird verordnet:

Die Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004, BGBl. römisch zwei Nr. 312, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2010,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In der Anlage 1 wird jeweils das Wort „Familienstand“, gleich in welcher grammatikalischen Form, durch das Wort „Personenstand“ in der richtigen grammatikalischen Form ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 40 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 33 und Nr. 70 jeweils der Klammerausdruck „ (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)“ durch die Wortfolge „, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA001 Rechnungswesen und Logistik“ in den Datenarten Nr. 78, Nr. 84 und Nr. 92 jeweils die Wortfolge „(Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung“ durch die Wortfolge „oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ unterhalb der Zeile mit der Ordnungsnummer 66 folgende Zeile angefügt:

„66a

Schwerarbeitszeiten

2“

Novellierungsanordnung 6, In der Anlage 1 werden in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ unterhalb der Zeile mit der Ordnungsnummer 108 folgende Zeilen angefügt:

 

„109

Schwerarbeitszeiten

2

Bewerber:

110

Ordnungszahl(en)

---

 

111

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

112

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

113

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

114

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

115

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

116

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

117

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

118

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

119

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

120

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

121

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

122

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

123

Sprachkenntnisse

---

 

124

Spezielle Berufserfordernisse

---

 

125

Testergebnisse

---“

Novellierungsanordnung 7, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“

- in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 68 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 03 die Wortfolge „frühere Familiennamen“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 69 die Wortfolge „Frühere Familiennamen“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“ der Empfängerkreis 2:

„2

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);“

Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA003 Mitgliederverwaltung“ in den Datenarten Nr. 02, Nr. 18 und Nr. 29 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ in den Datenarten Nr. 01, Nr. 20 und Nr. 50 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ in der Datenart Nr. 37 das Wort „Titel“ und der davorliegende Beistrich.

Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts“ jeweils in den Datenarten Nr. 03, Nr. 08 und Nr. 34 der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

Novellierungsanordnung 13, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 01:

„01

Name

1 – 5“

Novellierungsanordnung 14, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Wohnanschrift

1 – 5“

Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Geburtsdatum

1 – 5“

Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1“

Novellierungsanordnung 17, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 03:

„03

Name

1 – 13“

Novellierungsanordnung 18, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ in der Datenart Nr. 04 die Wortfolge „frühere Vor- und Familiennamen/Geschlechtsname“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 19, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Datum und Ort der Geburt

1 – 13“

Novellierungsanordnung 20, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 12:

„12

Wohnanschrift

1 – 13“

Novellierungsanordnung 21, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 22:

„22

Name

1 – 8, 11 – 13“

Novellierungsanordnung 22, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Datum und Ort der Geburt

1 – 8, 11 – 13“

Novellierungsanordnung 23, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 30:

„30

Name

1 – 6, 11 – 13“

Novellierungsanordnung 24, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 32:

„32

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 11 – 13“

Novellierungsanordnung 25, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 4, 7, 10 – 19, 21“

Novellierungsanordnung 26, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21“

Novellierungsanordnung 27, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 45:

„45

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21“

Novellierungsanordnung 28, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „A. Lokales Melderegister“

- in den Datenarten Nr. 06 und Nr. 40 jeweils die Wortfolge „Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 61 die Wortfolge „Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 41 und Nr. 72 jeweils die Wortfolge „Familienname(n) vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 29, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA010 Melderegister“ im Abschnitt „B. Zentrales Melderegister“

- in den Datenarten Nr. 05, Nr. 32 und Nr. 69 jeweils die Wortfolge „Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 56 die Wortfolge „Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 06, Nr. 33 und Nr. 67 jeweils die Wortfolge „Familienname(n) vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 30, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 – 9, 11, 12“

Novellierungsanordnung 31, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 – 9, 11, 12“

Novellierungsanordnung 32, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1, 2, 6 – 9, 12“

Novellierungsanordnung 33, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 08:

„08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 – 9, 11, 12“

Novellierungsanordnung 34, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

Novellierungsanordnung 35, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 23:

„23

Name

1 – 7, 9, 10, 12“

Novellierungsanordnung 36, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Geburtsjahr

1 – 7, 9, 10, 12“

Novellierungsanordnung 37, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 25:

„25

Geburtstag und -monat

1, 2, 6, 7, 9, 10, 12“

Novellierungsanordnung 38, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 28:

„28

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

Novellierungsanordnung 39, In der Anlage 1 lautet in der „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 29:

„29

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins, oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1 – 7, 9, 10, 12“

Novellierungsanordnung 40, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 40:

„40

Neuer Hauptwohnsitz

6, 7, 12“

Novellierungsanordnung 41, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 – 3“

Novellierungsanordnung 42, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 – 3“

Novellierungsanordnung 43, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1 – 3“

Novellierungsanordnung 44, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 08:

„08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 – 3“

Novellierungsanordnung 45, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Früherer Hauptwohnsitz

1 – 3“

Novellierungsanordnung 46, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins, oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 (nur bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland)

1 – 3“

Novellierungsanordnung 47, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 21:

„21

Neuer Hauptwohnsitz

1 – 3“

Novellierungsanordnung 48, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 – 7“

Novellierungsanordnung 49, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 05:

„05

Geburtsjahr

1 – 7“

Novellierungsanordnung 50, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtstag und -monat

1 – 4, 7“

Novellierungsanordnung 51, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Wohnanschrift)

1 – 7“

Novellierungsanordnung 52, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Früherer Hauptwohnsitz in Österreich

1, 2, 7“

Novellierungsanordnung 53, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten“ im Abschnitt „C. Unionsbürgerevidenz“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 19:

„19

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2, 7“

Novellierungsanordnung 54, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 – 9“

Novellierungsanordnung 55, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtsjahr

1 – 9“

Novellierungsanordnung 56, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Geburtstag und -monat

1 – 4, 8, 9“

Novellierungsanordnung 57, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 – 9“

Novellierungsanordnung 58, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 4, Absatz eins, oder 2 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 – 3, 8, 9“

Novellierungsanordnung 59, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Früherer Hauptwohnsitz

1, 8, 9“

Novellierungsanordnung 60, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Neuer Hauptwohnsitz

1, 8, 9“

Novellierungsanordnung 61, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 04:

„04

Name

1 – 3“

Novellierungsanordnung 62, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 06:

„06

Geburtsjahr

1 – 3“

Novellierungsanordnung 63, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 07:

„07

Geburtstag und -monat

1 – 3“

Novellierungsanordnung 64, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 09:

„09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 – 3“

Novellierungsanordnung 65, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 10:

„10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 4, Absatz eins, oder 2 EuWEG

1 – 3“

Novellierungsanordnung 66, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 11:

„11

Früherer Hauptwohnsitz

1 – 3“

Novellierungsanordnung 67, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse“ im Abschnitt „B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen“ die Zeile mit der Ordnungsnummer 24:

„24

Neuer Hauptwohnsitz

1 – 3“

Novellierungsanordnung 68, In der Anlage 1 lautet die Standardanwendung „SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger“ samt Überschrift:

„SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen vom Bund besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961,; Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340; Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 31; Bezügegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1972,; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1967,; BGBl. Nr. 440; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,; Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85; Teilpensionsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 1997,; Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Bundesgesetzblatt Nr. 110 aus 1993,; Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999,; ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,; Tuberkulosegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968,; Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991,; Militärbefugnisgesetz (MBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2000,; E-Government-Gesetz (E-GovG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967,; Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1967,; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Bundesrechenamtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1978,; Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1996,; Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG), Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1996,; Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (PBVWO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 1998,; Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169; Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,;

Zustimmung der Bewerber (Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 9 Ziffer 6, DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezug-/Entgelt-

 

Identifikation:

 

Empfänger;

01

Ordnungszahl(en)

1 – 27, 36

Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

11, 12, 19, 29, 35

Entgeltbezug):

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

 

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

 

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 13

 

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

31

 

07

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (Paragraph 13, Absatz eins, E-GovG)

29, 30, 35

 

08

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

31

 

09

Name

1 – 21, 23 – 27, 29, 32, 34, 36

 

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27, 29

 

11

Geburtsdatum

3 – 12, 14, 15, 17 - 21, 22, 23, 24, 26, 29 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses), 31, 36

 

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24, 26, 29, 31

 

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21, 26, 29, 31

 

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21, 24, 26, 29, 31, 34

 

15

Personenstand

4 – 7, 9, 11, 12, 21, 31

 

16

Anschrift

3 – 7, 9 – 12, 14, 17, 21, 24, 26, 29, 36

 

17

Wohnsitz

29 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 31

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

29

 

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

 

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 12, 21

 

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 12, 21

 

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 – 7, 9, 11, 12, 21

 

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

 

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

       
   

Dienstkarte:

 
 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

22, 23, 35

 

26

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

 

27

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

 

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

 

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

 

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

 

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

       
   

Vorbildung:

 
 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

       
   

Dienstliche Stellung:

 
 

33

Amtstitel und Verwendungs-/, Funktionsbezeichnung

6, 7 – 9, 12, 15 – 17, 21 – 26, 28, 34

 

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 12, 16, 17, 21, 23, 34

 

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

36

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 12, 17, 21

 

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

 

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

 

39

Beginn (Dienstantrittstag) und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

4, 6 – 9, 11, 12, 14, 15, 21, 36

 

40

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

 

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 12, 18, 21

 

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

 

43

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 12, 17, 21

 

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 – 9, 12, 13, 15 – 21, 28

 

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 – 7, 8 (außer bei Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, durch deren Anführung im Personalverzeichnis militärische Geheimnisse verletzt werden könnten), 9 – 27, 31, 34

 

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 19

 

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 26, 28, 34

 

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 7, 9 – 26, 28, 34

 

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 12, 21

 

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

 

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

 

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

 

54

Nebentätigkeit

7, 12, 21, 24

 

55

Nebenbeschäftigung

7, 21, 24

       
   

Arbeitszeit:

 
 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 12, 31

 

57

Arbeitszeiterfassung

6

 

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

59

Krankenhausaufenthalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG

33

 

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

 

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 12, 21

 

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 12, 21, 26, 31

 

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

 

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

 

67

Daten zu Dienstreisen

12, 19

 

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

       
   

Personalentwicklung:

 
 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 12, 17, 21

       
   

Besoldungsrechtliche Stellung:

 
 

70

Sozialversicherungsnummer

3 – 7, 9 – 14, 19 – 21, 27, 36

 

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 – 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

 

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 – 3, 11, 12, 21

 

73

Änderungsgrund für Geldleistungen

12

 

74

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 12, 17, 21

 

75

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 21

 

76

Betriebliche Vorsorge:

 
   

BVK-Leitzahl

4, 5, 27

   

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

   

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 27

   

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

   

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 27

   

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 27

   

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

   

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

27

   

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

27

   

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 27

 

77

Pensionskasse:

 
   

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

   

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

   

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

   

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

 

78

Schwerarbeitszeiten

4

 

79

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 – 7, 11, 21

 

80

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)

4 – 7, 11 – 13, 21

 

81

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

 

82

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 21

 

83

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

 

84

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 21

 

85

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

12

 

86

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

19

 

87

Bezugsvorschüsse

6, 19

 

88

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

---

 

89

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; Paragraphen 3, 6, 7 und 32 BPGG; Paragraphen 4, 5, 8, BezBegrBVG)

24

       
   

Nebengebühren:

 
 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

       
   

Sonstiges:

 
 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und, -behelfe

---

 

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

 

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

36 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

 

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

37 – 40

 

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

       

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

21

 

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

 

109

Sprachkenntnisse

21

 

110

Spezielle Berufserfordernisse

21

 

111

Testergebnisse

21

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8

Beamtinnen und Beamte der Dienstelle gemäß Paragraph 9, BDG und Vertragsbedienstete der Personalstelle gemäß Paragraph 4 b, VBG sowie Personalvertreter der Dienststelle (gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Litera i, PVG) im Umfang des Personalverzeichnisses nach Paragraph 9, Absatz 3, BDG 1979;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insbesondere Paragraphen 9, 10 und 10 a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des ArbVG, insbesondere Paragraphen 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Bundeskanzleramt in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß Paragraph 280, BDG 1979, Paragraph 171, GehG und Paragraph 96, VBG;

13

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 16, Absatz 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß Paragraphen 8 und 8 a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15

Wahlausschüsse, insbesondere gemäß Paragraph 6, Absatz eins, PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß Paragraph 14, BRWO 1974;

16

Personen, die gemäß Paragraph 7, Absatz 8, BMG in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

18

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz 6, MSchG;

19

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß Paragraphen 41, Absatz 6 und 91 Absatz 6, ÄrzteG 1998, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß Paragraph 20, Absatz 5, AKWO);

21

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), Bundesgesetzblatt Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß Paragraph 79, Absatz 3, AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß Paragraphen 87, Absatz 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß Paragraphen 96, ff. BDG 1979);

22

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

23

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

24

Rechnungshof z.B. gemäß Artikel eins, Paragraph 8, BezBegrBVG;

25

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 5 und Paragraph 13, BMSVG;

28*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

29

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

30

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten;

31

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

32

Betrauung mit einer Funktion (Paragraphen 10, Absatz 2 und 15 Absatz 4, AusG, Paragraphen 32, Absatz 7, 49, Absatz 9 und 180 Absatz 3 und 4 RStDG);

33

Versicherungsanstalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG;

34

Veröffentlichung im Internet (gegebenenfalls im Wege des Bundeskanzleramts);

35

Bundeskanzleramt zur Aktualisierung interner elektronischer Verzeichnisdienste;

36

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988;

37

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

38

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

39

Disziplinaranwalt und -anwältin;

40

Disziplinarbehörden.“

Novellierungsanordnung 69, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber“

- in der Datenart Nr. 01 „Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation“ durch die Wortfolge „Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 17 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung“ durch die Wortfolge „Name, Standesbezeichnung“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 06 und Nr. 22 jeweils die Wortfolge „Familienname vor der ersten Eheschließung“ durch die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 70, In der Anlage 1 lautet die Standardanwendung „SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“ samt Überschrift:

„SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen , (in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302; Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296; Landesvertragslehrpersonengesetz (LLVG), Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1969,; Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG), BGBl. Nr. 172; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967,; E-Government-Gesetz (E-GovG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 31; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1967,; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Karenzurlaubsgeldgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 359 aus 1974,, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Pensionskassengesetz (PKG), Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1990,;

Zustimmung der Bewerber (Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 9 Ziffer 6, DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezug-/Entgelt-

 

Identifikation:

 

Empfänger;

01

Ordnungszahl

1 – 25, 29

Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

1 – 27

Entgeltbezug):

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

 

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

 

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 12

 

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

28

 

07

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

28

 

08

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (Paragraph 13, Absatz eins, E-GovG)

27, 37

 

09

Name

1 – 19, 21 – 27, 29, 36

 

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25, 27

 

11

Geburtsdatum

3 – 11, 13 - 19, 22, 24, 27 – 29

 

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24, 27, 28

 

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24, 27, 28

 

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24, 27, 28, 36

 

15

Personenstand

4 – 7, 9, 11, 19, 27, 28

 

16

Anschrift

3 – 7, 9 – 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24, 27, 29

 

17

Wohnsitz

27 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 28

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

27

 

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

 

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 19

 

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 19

 

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 – 7, 9, 11, 19

 

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 13, 14, 19

 

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

       
   

Dienstkarte:

 
 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

20, 21

 

26

Lichtbild des Betroffenen

20, 21, 23

 

27

Gültigkeit der Dienstkarte

20, 21

 

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

 

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

 

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

 

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

       
   

Vorbildung:

 
 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 15, 19

       
   

Dienstliche Stellung:

 
 

33

Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 14, 15, 19 – 24, 26, 36

 

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 15, 19, 21, 36

 

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 15, 19

 

36

Vorrückungsstichtag, Stichtag zur Erlangung der Dienstalterszulage

6 – 9, 15, 19

 

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 19

 

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 19

 

39

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

4, 6 – 9, 11, 13, 14, 19, 29

 

40

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 16, 19

 

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 13, 14, 19

 

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 16

 

43

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 15, 19

 

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 – 9, 12, 14 – 19, 26

 

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 – 26, 28, 36

 

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 17

 

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 24, 26, 36

 

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 24, 26, 36

 

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 19

 

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 19

 

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 15, 19

 

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

 

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

 

54

Nebentätigkeit

7, 19, 22

 

55

Nebenbeschäftigung

7, 19, 22

       
   

Arbeitszeit:

 
 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 28

 

57

Arbeitszeiterfassung

6

 

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 19

 

59

Krankenhausaufenthalt (z.B. gemäß Paragraph 58, B-KUVG)

30

 

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 19, 24

 

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 19

 

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 19

 

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 19, 24, 28

 

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 16

 

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 19

 

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

 

67

Daten zu Dienstreisen

17

 

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

       
   

Personalentwicklung:

 
 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 15, 17 – 19, 35

       
   

Besoldungsrechtliche Stellung:

 
 

70

Sozialversicherungsnummer

3 – 7, 9 – 13, 17 – 19, 25, 29, 35

 

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 18, 19, 22, 24

 

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 – 3, 11, 19

 

73

Besoldungsrechtliche Einstufung

6, 7, 9, 15, 19

 

74

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 19

 

75

Betriebliche Vorsorge:

 
   

BVK-Leitzahl

4, 5, 25

   

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 25

   

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 25

   

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 25

   

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 25

   

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 25

   

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

25

   

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

25

   

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

25

   

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 25

 

76

Pensionskasse:

 
   

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

   

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

   

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

   

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

 

77

Schwerarbeitszeiten

4

 

78

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 – 7, 11, 19

 

79

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)

4 – 7, 11, 12, 19

 

80

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 24

 

81

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 19

 

82

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 19, 22

 

83

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 19

 

84

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

---

 

85

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

17

 

86

Bezugsvorschüsse

6, 17

 

87

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

6, 17

 

88

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; Paragraphen 3, 6, 7 und 32 BPGG; Paragraphen 4, 5, 8, BezBegrBVG)

22

 

89

Pensionskonto öffentlich-rechtlicher Bediensteter (eingezahlte Beiträge, Teilgutschrift, Gesamtgutschrift)

---

       
   

Nebengebühren:

 
 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 17, 19

       
   

Sonstiges:

 
 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und, -behelfe

---

 

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

 

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

29 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

 

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

31 – 34

 

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

       

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

19

 

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

 

109

Sprachkenntnisse

19

 

110

Spezielle Berufserfordernisse

19

 

111

Testergebnisse

19

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;

8

Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere Paragraphen 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 16, Absatz 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß Paragraphen 8 und 8 a BEinstG;

14

Wahlausschüsse und Wahlvorstand gemäß Paragraph 14, der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

16

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz 6, MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß Paragraphen 41, Absatz 6 und 91 Absatz 6, des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß Paragraph 20, Absatz 5, der Arbeiterkammer-Wahlordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,);

19

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

21

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

22

Rechnungshof z.B. gemäß Artikel eins, Paragraph 8, BezBegrBVG;

23

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 5 und Paragraph 13, BMSVG;

26*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

27

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

28

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

29

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988;

30

Versicherungsanstalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG;

31

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

32

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

33

Disziplinaranwalt und -anwältin;

34

Disziplinarbehörden;

35

Gesetzliche Vertreter und Sachwalter;

36

Veröffentlichung im Internet;

37

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten.“

Novellierungsanordnung 71, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 22, Nr. 27, Nr. 41 und Nr. 63 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 72, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 14, und Nr. 25 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 73, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland“ in den Datenarten Nr. 04, Nr. 28 und Nr. 38 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 74, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern und Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer“ in den Datenarten Nr. 01 und Nr. 07 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 75, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer“

- in den Datenarten Nr. 04 und Nr. 21 jeweils die Wortfolge „Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 14 die Wortfolge „Vor-, Familienname“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 76, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation“ in der Datenart Nr. 04 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 77, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 27 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

Novellierungsanordnung 78, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ in der Datenart Nr. 20 die Wortfolge „Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) bzw. Bezeichnung“ durch die Wortfolge „Name bzw. Bezeichnung, Anrede/Geschlecht“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 79, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden“ in der Datenart Nr. 01 der Klammerausdruck „(akad. Grad) “.

Novellierungsanordnung 80, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“

- in der Datenart Nr. 02 die Wortfolge „Vor- und Familienname, frühere Namen, akad. Grad/Titel“ durch die Wortfolge „Namen, frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt;

- in der Datenart Nr. 43 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 81, In der Anlage 1 lautet in der Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“ der Empfängerkreis 1:

1*

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

Novellierungsanordnung 82, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“

- in den Datenarten Nr. 01, Nr. 48 und Nr. 74 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ jeweils durch das Wort „Name“ ersetzt;

- in den Datenarten Nr. 07, Nr. 54 und Nr. 80 die Wortfolge „Familienname vor der ersten Eheschließung“ durch jeweils die Wortfolge „Frühere Namen (Namensteile)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 83, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)“ in den Datenarten Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 45, Nr. 46 und Nr. 47 jeweils das Wort „Titel“ und der vorliegende Schrägstrich.

Novellierungsanordnung 84, In der Anlage 1 entfällt in der Standardanwendung „SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 10 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad) “.

Novellierungsanordnung 85, In der Anlage 1 wird in der Standardanwendung „SA032 Videoüberwachung“ nach dem Abschnitt „E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage)“ folgender Abschnitt angefügt:

„F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges und des Zutrittsbereiches sowie der Fassade zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere das folgende Gesetz (in der geltenden Fassung) und das folgende Übereinkommen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK), Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

F.1 Daten der Anwendung:

BetroffenePersonengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Bereich aufhalten

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

aufgenommene Personen, welche im Anlassfall

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

identifiziert werden

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

 

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

F.2 Empfängerkreise:

1

Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß Paragraph 80, StPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 DSG 2000;

2

Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß Paragraph 80, StPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 DSG 2000;

3

Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4, 8, Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

Novellierungsanordnung 86, In der Anlage 2 entfällt in der Musteranwendung „MA001 Personentransport- und Hotelreservierung“ in den Datenarten Nr. 02 und Nr. 17 jeweils der Klammerausdruck „(Titel, akad. Grad)“.

Novellierungsanordnung 87, In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA002 Zutrittskontrollsystem“ in der Datenart Nr. 03 die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 88, In der Anlage 2 entfällt in der Musteranwendung „MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen“ in der Datenart Nr. 01 der Klammerausdruck „(akad. Grad)“.

Novellierungsanordnung 89, In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA004 Teilnahme am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at“ in den Datenarten Nr. 03 und Nr. 16 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 90, In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA004 Teilnahme am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at“ die Wortfolge „Betreiber: Bundesrechenzentrum IT Solutions GmbH.“ gestrichen.

Novellierungsanordnung 91, In der Anlage 2 werden in der Musteranwendung „MA005 Teilnahme am Informationsverbundsystem FundInfo.at“ das Wort „Betreiber“ sowie der nachfolgende Doppelpunkt gestrichen.

Novellierungsanordnung 92, In der Anlage 2 wird in der Musteranwendung „MA005 Teilnahme am Informationsverbundsystem FundInfo.at“ in den Datenarten Nr. 03 und Nr. 16 jeweils die Wortfolge „Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel“ durch das Wort „Name“ ersetzt.

Faymann