Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 17. Juni 2011 |
Teil römisch drei |
99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in moldauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Abkommens wurden am 12. November bzw. 7. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18, Absatz eins, mit 1. Februar 2011 in Kraft getreten.
Faymann