BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. Juni 2011

Teil römisch drei

99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Abkommens wurden am 12. November bzw. 7. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18, Absatz eins, mit 1. Februar 2011 in Kraft getreten.

Faymann