BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 31. Mai 2011

Teil römisch drei

90. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 586 Ausschussbericht 756 Sitzung 69. Bundesrat:, Ausschussbericht 8330 Sitzung 786.)

90.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in arabischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Dezember 2009 bzw. 5. August 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Faymann