Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 31. Mai 2011 |
Teil römisch drei |
90. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 586 Ausschussbericht 756 Sitzung 69. Bundesrat:, Ausschussbericht 8330 Sitzung 786.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in arabischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Dezember 2009 bzw. 5. August 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.
Faymann