BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 30. Mai 2011

Teil römisch drei

89. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung

89. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung

[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in lettischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 6, Absatz eins, mit 18. Mai 2011 in Kraft getreten.

Faymann