BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 18. Jänner 2011

Teil römisch drei

8. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 939 Ausschussbericht 947 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8417 Sitzung 790.)

8.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Faymann