BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 18. Jänner 2011 |
Teil IIITeil römisch drei |
8. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll |
| (NR: GP XXIV RV 939 AB 947 S. 85. BR: AB 8417 S. 790.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 939 Ausschussbericht 947 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8417 Sitzung 790.) |
8.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Faymann