BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 10. Mai 2011

Teil römisch drei

63. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang

63. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang

Auf Grund des Paragraph 10, Ziffer eins, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2011, wird dahingehend berichtigt, dass das Protokoll gemäß seinem Artikel 14, nicht mit 4. April 2011, sondern mit 18. April 2011 in Kraft getreten ist.

Faymann