Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 14. April 2011 |
Teil römisch drei |
56. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 878 Ausschussbericht 1080 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 8460 Sitzung 794.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. Dezember 2010 bzw. am 11. April 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2011 in Kraft.
Faymann