BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 14. April 2011

Teil römisch drei

56. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 878 Ausschussbericht 1080 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 8460 Sitzung 794.)

56.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. Dezember 2010 bzw. am 11. April 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2011 in Kraft.

Faymann